
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte der Landkreis Aurich und seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Die E-Karte kann erhalten, wer
Der Landkreis Aurich berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Bewerber/-innen, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular beim Landkreis Aurich im Amt 10 erhalten oder hier auf der Inernetseite downloaden. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen. Danach senden Sie das Antragsformular bitte an die unten genannte Anschrift.
Landkreis Aurich, Amt 10, Ehrenamtskarte, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich
Inhaber/-innen der E-Karte können in ganz Niedersachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist beim Landkreis Aurich im Amt 10 oder im Internet unter www.freiwilligenserver.de erhältlich.
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Die Anträge werden in Abstimmung mit der Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde bearbeitet.
Die Antragssteller erhalten danach Antwort und werden zur Verleihung der E-Karte eingeladen.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Ehrenamtskarte haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Johann Brauer vom Inneren Dienst.