
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Grundgesetz, Abs. 3, Satz 2)
Auch wenn unsere Verfassung dieses verbietet, ist es für Menschen mit einer Behinderung nach wie vor schwieriger, eine Arbeitsstelle oder eine für sie entsprechende Wohnung zu finden.
Im Landkreis Aurich gibt es nun seit dem 09.03.2010 einen Behindertenbeirat, der die Belange und Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung im Landkreis Aurich vertritt.
Auf der gesetzlichen Grundlage der Niedersächsischen Landkreisordnung in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (NBGG), wurde von der Kreisverwaltung eine Satzung erarbeitet, die nach Beratung in den Ausschüssen am 17.September 2009 durch den Kreistag des Landkreises Aurich beschlossen wurde.
Welche Mitglieder gehören dem Behindertenbeirat an:
Welche Aufgaben hat der Behindertenbeirat:
Vorsitzende:
Annchen Sandmann
Stellvertretende Vorsitzende:
Bärbel Pieschke
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.