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Lokale Aktionsgruppe

Struktur und Kompetenz der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)

Mitglieder der LAG Nordseemarschen

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Nordseemarschen möchte die bewährten Strukturen aus der LEADER+-Förderperiode weiterführen, die sich als gute Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit für die regionale Entwicklung der Nordseemarschen bewährt haben.
Die LAG setzt sich aus 28 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon stammen insgesamt elf Personen aus dem öffentlichen Bereich. Dazu gehören neun Vertreter der Kommunen und Landkreise und jeweils ein Vertreter der Industrie und Handelskammer sowie der Landwirtschaftskammer. 17 LAG-Mitglieder sind Wirtschafts- und Sozialpartner (WiSo-Partner), die durch ihre Tätigkeiten in der Region das Wissen aus einem sehr breiten Themenspektrum in die Arbeit der LAG einbringen. Somit sind 61 % der LAG-Mitglieder WiSo-Partner. Diese vertreten nicht nur verschiedene Themenbereiche, sondern repräsentieren zugleich die Ortschaften und Teilbereiche der Region mit ihren Potenzialen und Belangen sowie verschiedene Bevölkerungsgruppen.

Die LAG-Mitglieder sind entweder in den Nordseemarschen ansässig oder zumindest für die Region zuständig. Der Anteil der Frauen unter den Mitgliedern beträgt derzeit 20 %, soll aber zukünftig weiter gesteigert werden. Bei Neuaufnahmen wird die angestrebte Ausgewogenheit der Geschlechter besonders berücksichtigt. Zusätzlich zu den 28 stimmberechtigten Mitgliedern stehen der LAG drei Vertreter öffentlicher Körperschaften mit beratender Stimme zur Seite, darunter auch die zuständigen Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Aurich und Oldenburg. Um eine effektive Zusammenarbeit in der LAG zu gewährleisten, hat die LAG in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, dass die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht über 30 steigen soll. Über Ausnahmen entscheidet die LAG im Einzelfall. Der LAG steht der Vorstand vor, der von den Mitgliedern für die gesamte Förderperiode gewählt wird. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern zusammen, die auch jeweils alleine berechtigt sind, die LAG zu vertreten. Der Vorstand bereitet die LAG-Sitzungen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle inhaltlich vor. Die LAG Nordseemarschen hat die Rechtsform eines nicht wirtschaftlichen Vereins ohne Rechtsfähigkeit (§ 54 BGB), der nicht in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich. Sie unterstützt die LAG bei der REK-Umsetzung.