Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

 

Ob ein ausländischer Staatsangehöriger die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, ist dessen ganz persönliche Entscheidung. Mit dem deutschen Pass ergeben sich einige neue Rechte und Pflichten, dazu kommt, dass man im Regelfall seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben muss und so Rechte die sich aus der ausländischen Staatsangehörigkeit ergeben verliert. Das gilt insbesondere für alle Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen.

Vorteile durch die Einbürgerung:

Sie erhalten folgende Bürgerrechte:

- das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen,

- die freie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union,

- die Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland (Berufsfreiheit) beispielsweise als Anwalt, Apotheker, Arzt oder Psychologe,

- den freien Zugang zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Beamter zu werden,

- die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Gründung von politischen Parteien,

- die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas,

- den Schutz vor Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland und

- den Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).

Neben diesen Bürgerrechten sind mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit auch Bürgerpflichten verbunden. So beispielsweise:

- die Wehrpflicht oder der zivile Ersatzdienst und

- die Verpflichtung für ein Ehrenamt als Wahlhelfer, Schöffe oder Laienrichter.

 

Mögliche Nachteile durch die Einbürgerung:

· Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit und den damit verbundenen Bürgerrechten,

· Möglicherweise Verlust von Erbansprüchen im bisherigen Heimatland,

· Möglicherweise Verlust von Rentenansprüchen im bisherigen Heimatland,