
Die Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung sind im § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie in der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Aurich verankert. Im Landkreis Aurich werden im ÖPNV in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt ca. 10.800 Schülerinnen und Schüler zu den Schulen hin und zurück befördert.
Aufgrund der Veränderung der Schullandschaft durch neue Integrierte Gesamtschulen (z. B. in Marienhafe und Pewsum) und zusätzliche Nachmittagsangebote muss sich die Schülerbeförderung stets auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Daraus entstehen beispielsweise neu nachgefragte Busverbindungen, die dann in Zusammenarbeit mit den Busunternehmen einzurichten sind.