
Seit 1996 ist der Landkreis Aurich nicht nur für die Schülerbeförderung sondern auch für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständig.
Die in den letzten Jahren erfolgten Schulstrukturreformen des Landes Niedersachsen bedeuteten dabei weitreichende Veränderungen im ÖPNV im Landkreis Aurich. Auf den Unterseiten erfahren Sie mehr.
Die Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung sind im § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie in der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Aurich verankert. Im Landkreis Aurich wurden im ÖPNV im Jahre 2005 insgesamt 12.147 Schülerinnen und Schüler zu den Schulen hin und zurück befördert. Zu Beginn des Schuljahres waren es 11.776 Schülerinnen und Schüler. Weiterhin wurden 25 Schüler mit Anspruch auf Beförderung mit Schiffen der Reederei Norden-Frisia aus Norderney befördert.