Die kreiseigenen Gemeinden, Samtgemeinden, Städte und der Landkreis Aurich können aus der Kreisschulbaukasse für die notwendigen Schulbaumaßnahmen i. S. von § 117 I und II NSchG Zuwendungen (zinslose Darlehen) erhalten.
Die Kreisschulbaukasse wird durch Beiträge des Landkreises und der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie durch Darlehensrückflüsse finanziert.