
Die Berufsausbildung in Deutschland wird als duales Berufsausbildungssystem (duales System) bezeichnet, da die Bildungsaufgaben auf zwei Träger verteilt sind. Zum einen ist dieses - nach Abschluss eines Lehrvertrages - der (Arbeitgeber)betrieb und zum anderen die Berufsschule.
Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszubildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht.
In der Berufsschule werden in einem berufsbegleitenden Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse vermittelt, die betriebliche Ausbildung gefördert und ergänzt sowie die Allgemeinbildung erweitert.

Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung 2-3 Jahre, in der Regel jedoch 3 Jahre.
Die Berufsschule kann aber auch in Vollzeitform organisiert sein, dann übernimmt sie in der Grundstufe die Vermittlung der beruflichen Grundbildung, d.h. die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten, die sich auf ein bestimmtes Berufsfeld beziehen. Hinzu kommen schulische Bildungsgänge, die bis hin zum Abitur jegliche Bildungsabschlüsse ermöglichen.
Im Einzelnen gibt es folgende Bildungsgänge: