Berufsbildende Schulen

Die Berufsausbildung in Deutschland wird als duales Berufsausbildungssystem (duales System) bezeichnet, da die Bildungsaufgaben auf zwei Träger verteilt sind. Zum einen ist dieses - nach Abschluss eines Lehrvertrages - der (Arbeitgeber)betrieb und zum anderen die Berufsschule.

Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszubildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht.

In der Berufsschule werden in einem berufsbegleitenden Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse vermittelt, die betriebliche Ausbildung gefördert und ergänzt sowie die Allgemeinbildung erweitert.

  • ganzjährig, d.h. mindestens einmal wöchentlich an einem Tag oder
  • lehrgangsmäßig, d.h. mindestens 8 Wochen hindurch oder
  • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt.

Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung 2-3 Jahre, in der Regel jedoch 3 Jahre.

Die Berufsschule kann aber auch in Vollzeitform organisiert sein, dann übernimmt sie in der Grundstufe die Vermittlung der beruflichen Grundbildung, d.h. die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten, die sich auf ein bestimmtes Berufsfeld beziehen. Hinzu kommen schulische Bildungsgänge, die bis hin zum Abitur jegliche Bildungsabschlüsse ermöglichen.

Im Einzelnen gibt es folgende Bildungsgänge: