
- Feuerwehrmann mit erweiterter persönlicher Schutzausrüstung
In diesem Bericht geht es um die "Streitigkeit", ob und inwieweit das Anbringen von Zusatzausrüstung (z. B. Holster, Messer, Lampen, Leinenbeutel usw. an die Persönliche Schutzausrüstung (insbesondere an Atemschutzgeräten) zulässig war bzw. ist.
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), hier das Referat 8, hat mit einer entsprechenden Empfehlung zur Unzulässigkeit (ohne Prüfung) quasi einen Stein ins Rollen gebracht.
Das Team der bekannten Internetplattform " atemschutzunfälle.eu" (hier Branddirektor Dipl. Ing. Ulrich Cimolino, BF Düsseldorf) widerspricht dem ausdrücklich, was der vfdb-Mitteilung wohl somit den Status "Regel der Technik" raubt.
Eine Verbindlichkeit (und somit Verbot von Zusatzausrüstung) ist damit laut der Stellungnahme wohl bis zur endgültigen Klärung durch entsprechende Stellen erstmal nicht mehr gegeben.