Wissen kompakt - unsere Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen zur Kinderbetreuung.
- Was ist Tagespflege?
- Kann eine mir bekannte Person mein Kind betreuen?
- Habe ich einen Anspruch auf Tagespflege?
- Kann ich neben dem Kindergarten oder der Grundschule noch eine Tagespflege erhalten?
- Ich kann mein Kind zur Tagesmutter nicht bringen oder es dort abholen.
- Wo bekomme ich eine Tagespflege?
- Was kostet die Tagespflege?
- Bezahle ich die Tagesmutter direkt?
- Ist die Tagespflege zuverlässig?
- Wie lange kann ich mein Kind zur Tagesmutter bringen?
- Was muss ich zur Tagesmutter mitnehmen?
- Braucht die Tagesmutter noch etwas von mir?
- Wird das Kind auch bei Krankheit betreut?
- Wo melde ich mein Kind zum Kindergartenbesuch an?
- Habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
- Kann ich mein Kind aus bestimmten Gründen auch in einem Kindergarten außerhalb meiner Wohnortgemeinde in einen Kindergarten geben?
- Wird mein Kind auch während der Ferienzeit betreut?
- Was kostet mich der Kindergartenbesuch?
- Ich habe ein geringes Einkommen und kann den Kindergartenbesuch nicht finanzieren.
- Hat mein behindertes Kind auch einen Anspruch auf einen Kindergartenbesuch?
- Wie kann ich mein eigenes Betreuungsangbebot einstellen?
- Warum kann die Anzahl der freien Plätze nicht abgerufen werden?
Was ist Tagespflege?
Eine ausgebildete Tagesmutter/ein Tagesvater betreut tagsüber im eigenen Haushalt Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder aus anderen persönlichen oder familiären Gründen die Betreuung ihres Kindes nicht selbst leisten können.
Kann eine mir bekannte Person mein Kind betreuen?
Sobald ein Kind regelmäßig und länger als 3 Monate gegen Bezahlung betreut wird, darf die Betreuung nur durch eine ausgebildete Tagesmutter, die eine vom Jugendamt ausgestellte Pflegeerlaubnis besitzt, durchgeführt werden.
Habe ich einen Anspruch auf Tagespflege?
Tagespflege wird dann gewährt, wenn ein entsprechender Bedarf wie Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils vorliegt. Bei Kindern unter drei Jahren kann ich wählen zwischen einer Krippenbetreuung oder einer Tagesmutter. Bei Kindern über drei Jahren ist die Kindergartenbetreuung vorrangig.
Kann ich neben dem Kindergarten oder der Grundschule noch eine Tagespflege erhalten?
Wenn die Arbeitszeit der Eltern länger ist als die Öffnungszeit des Kindergartens oder der Grundschule , kann ein Kind noch zusätzlich Tagespflege erhalten.
Ich kann mein Kind zur Tagesmutter nicht bringen oder es dort abholen.
In Einzelfällen kann die Tagesmutter das Kind entweder von Ihnen oder vom Kindergarten/ Schule abholen. Hierzu wird eine Kilometerpauschale durch das Jugendamt gezahlt.
Wo bekomme ich eine Tagespflege?
In der Regel wird die Tagespflegeperson über die Kinder- und Familienservicebüros in der Stadt Aurich und der Stadt Norden vermittelt. Ich kann aber auch auf eine Anzeige reagieren oder selbst eine Zeitungsanzeige aufgeben. Wichtig ist, dass die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes besitzt.
Was kostet die Tagespflege?
Wie auch der Kindergarten- oder Krippenbesuch eines Kindes ist auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson kostenpflichtig. Die Höhe des Elternbeitrages ist abhängig von der notwendigen Betreuungsleistung sowie vom Familieneinkommen und den finanziellen Verbindlichkeiten der Familie.
Bezahle ich die Tagesmutter direkt?
Nein. Die Bezahlung erfolgt durch das Jugendamt. Der ermittelte Elternbeitrag wird dann vom Jugendamt eingezogen. Zusätzliche Leistungen ( Mittagsessen, Pflegeprodukte, etc ) werden direkt mit der Tagesmutter vereinbart und finanziell vergolten.
Ist die Tagespflege zuverlässig?
Tagespflegpersonen werden durch eine spezielle Ausbildung auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Darüber hinaus gibt es regelmäßig sogenannte Vernetzungstreffen, auf denen sich die Tagesmütter gegenseitig kennen lernen. Sollte eine Tagesmutter plötzlich ausfallen, kann eine andere Tagesmutter kurzfristig die Betreuung der Kinder übernehmen.
Wie lange kann ich mein Kind zur Tagesmutter bringen?
Die Tagesmutter wird sich soweit wie möglich Ihrer Arbeitszeit anpassen. In der Regel findet die Kindertagesbetreuung in der Zeit von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Sie kann aber auch in den frühen Morgenstunden oder späteren Abendstunden/Nachtstunden von Tagesmüttern übernommen werden.
Was muss ich zur Tagesmutter mitnehmen?
Das Lieblingsspielzeug Ihres Kindes sollte nicht fehlen. Bei Kleinkindern nach Vereinbarung Babynahrung und Windeln, bei großen Kindern die erforderlichen Schulsachen. Sie sollten auch dafür sorgen, dass Ihr Kind der Jahreszeit entsprechend angezogen ist. Sachen zum Wechseln sind erforderlich.
Braucht die Tagesmutter noch etwas von mir?
Sie braucht die Adresse und Telefonnummer Ihres Arbeitsplatzes und die Ihres Kinderarztes. Die Krankenkassenkarte sowie der Impfpass sollten der Tagesmutter evtl. überlassen werden. Sie machen die Tagesmutter auf Besonderheiten, wie Allergien, überstandene Krankheiten, Entwicklungsstand u. a. aufmerksam. Ihre eigenen Erziehungsvorstellungen sollten Sie unbedingt vorab mit der Tagesmutter besprechen.
Wird das Kind auch bei Krankheit betreut?
Wegen der notwendigen besonderen Pflege, die ein kranken Kind braucht, und auch wegen der Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder sollten Sie Ihr Kind zu Hause lassen und Urlaub nehmen. Ausnahmefälle besprechen Sie direkt mit Ihrer Tagesmutter. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist in jedem Falle empfehlenswert!
Wo melde ich mein Kind zum Kindergartenbesuch an?
Dies ist je nach Wohnortgemeinde unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich ist die Gemeindeverwaltung für die Vermittlung eines Kindergartenplatzes zuständig. Es ist aber auch sinnvoll, sein Kind im Kindergarten der eigenen Wahl frühzeitig anzumelden.
Habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
Ja. Nach dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres. Dieser Platz soll wohnortnah und bedarfsgerecht sein. Sollte sie Öffnungszeit nicht ausreichen, so kann zusätzlich Tagespflege in Anspruch genommen werden.
Kann ich mein Kind aus bestimmten Gründen auch in einem Kindergarten außerhalb meiner Wohnortgemeinde in einen Kindergarten geben?
Im Prinzip ja, wenn dies vorher mit den beteiligten Kommunen vereinbart worden ist und beide diesem Verfahren zustimmen.
Wird mein Kind auch während der Ferienzeit betreut?
Die Kommunen haben sich verpflichtet, auch während der Urlaubszeit eine Betreuung für die Kindergartenkinder sicherzustellen. Dies geschieht meistens dadurch, dass mindestens ein Kindergarten in der Gemeinde im Wechsel mit anderen geöffnet ist.
Was kostet mich der Kindergartenbesuch?
Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist in Niedersachsen beitragsfrei.
In der Stadt Aurich sind zusätzlich auch das erste und zweite Kindergartenjahr gebührenfrei.
Der weitere Besuch eines Kindergartens ist gebührenpflichtig. Die Höhe des Elterbeitrages ist abhängig von der Betreuungsleistung der Einrichtung und dem Familieneinkommen. Jede Kommune hat ihre eigene Beitragssatzung. Der Elternbeitrag wird dort ausgerechnet.
Ich habe ein geringes Einkommen und kann den Kindergartenbesuch nicht finanzieren.
In diesen Fällen übernimmt das Kreisjugendamt die Kosten für den Kindergartenbesuch. Fällt das Familieneinkommen unter eine bestimmte Höhe, ist der Besuch des Kindergartes kostenfrei. Die Wohnortgemeinde ermittelt das Familieneinkommen.
Hat mein behindertes Kind auch einen Anspruch auf einen Kindergartenbesuch?
Für Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen gibt es die Möglichkeit eines Sonderkindergartens oder den Besuch einer integrativen Kindergartengruppe. Voraussetzung ist, dass ein erhöhter Förderbedarf festgesellt ist und ein sogenanntes Kostenanerkenntnis für die Betreuung des Kindes vorliegt
Bitte setzen Sie sich im Vorfeld des Kindergartenbesuches zur Abklärung des Bedarfes mit dem Amt für Gesundheitswesen in Verbindung. Hier werden Sie umfassend beraten.
Wie kann ich mein eigenes Betreuungsangbebot einstellen?
Warum kann die Anzahl der freien Plätze nicht abgerufen werden?
Die Besetzung der verfügbaren Plätze wird direkt von der jeweiligen Betreuungseinrichtung vorgenommen. Da sich die Anzahl der freien Plätze laufend ändern kann und das Jugendamt keine Kenntnis über die Besetzungen erhält, könnten keine verlässlichen Angaben über die verfügbaren Plätze gemacht werden.
Aus diesem Grunde haben wir uns bei den Betreuungsangeboten auf die Angabe der Gesamtzahl der Plätze beschränkt.