
Die über 25.000 Einsätze allein im Rettungsdienst und ca. 1.200 Einsätze im Bereich Feuerschutz jährlich zeigen, wie wichtig der Knotenpunkt Leitstelle ist. Hier vereinigen sich Notrufannahme, Alarmierung, Einsatzlenkung und Dokumentation in einem System.
Kernstücke dieses Systems sind:
Im Einsatzleitrechner sind Einsatzstichworte hinterlegt, die dem Disponenten für die jeweils durch den Anrufer gemeldete Lage Einsatzmittelvorschläge liefern. Letztlich bleibt jedoch der Disponent selbst für Art und Umfang der gewählten Einsatzmittel zuständig und verantwortlich.
Im Einsatzleitrechner sind Einsatzstichworte hinterlegt, die dem Disponenten für die jeweils durch den Anrufer gemeldete Lage Einsatzmittelvorschläge liefern. Letztlich bleibt jedoch der Disponent selbst für Art und Umfang der gewählten Einsatzmittel zuständig und verantwortlich.
Nach dem Nds. Brandschutz- und dem Nds. Rettungsdienstgesetz unterhält der Landkreis Aurich eine ständig besetzte Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst. Hier läuft der Notruf 112 und die Krankentransportanfrage unter der Rufnummer 19222 auf.
Die Leitstelle hat die Aufgabe, die Einsätze in Bereich des Rettungsdienstes, Feuerwehr und Katastrophenschutz zu koordinieren und zu lenken. Im Fall eines Großschadensereignisses dient die Leitstelle dem Hauptverwaltungsbeamten, also dem Landrat, als Führungsmittel.
Für die tägliche Einsatzbearbeitung stehen zwei hoch technisierte Einsatzleitplätze und für größere Schadenslagen, z. B. bei Hochwasserlagen oder bei einem Massenanfall von Verletzten ein zusätzlicher dritter Arbeitsplatz zur Verfügung. Darüber hinaus befindet sich in der Leitstelle ein Stabsraum für die Abwicklung von Großschadensereignissen, Krisenfällen und Tierseuchen durch das Krisenmanagement des Landkreises. Neben den zur Leitstelle geschalteten Notrufleitungen (112) aus dem Fest- und Mobilfunknetz sind auch rund 150 automatische Brandmeldeanlagen von Geschäftshäusern, Handwerksbetrieben etc. dorthin aufgeschaltet, nachdem die Betreiber dieser Anlagen die Aufschaltbedingungen des Landkreises erfüllt haben.
Insgesamt 12 Mitarbeiter verrichten in der Leitstelle ihren Schichtdienst. Alle Mitarbeiter der Leitstelle verfügen über eine berufliche Ausbildung im Rettungsdienst und haben die Qualifikation zum Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr. Neben ihren originären Aufgaben ist die Leistelle aber auch Servicestelle für den Kontakt zur Kreisverwaltung außerhalb der Dienstzeiten, Auskunftsstelle für den kassenärztlichen Notdienst und den Apothekennotdienst.
Für Gehörlose steht ein gesonderter Vordruck zur Verfügung, mit dem der Notruf per FAX auch über die Notrufnummer 112 gemeldet werden kann. Dieser Vordruck kann als pdf-Datei heruntergeladen werden und sollte für den Ernstfall schon mit den persönlichen Daten ausgefüllt bereit gehalten werden.
Wer ruft an ?
Nennen Sie Name und Adresse für eventuelle Rückfragen.
Wo ?
Genaue Bezeichnung des Unfall-/Brandortes.
Strasse, Ort, Hausnummer, Stockwerk, Objektinfo (Schule, Hotel...)
Was ?
Kurze Beschreibung der Notfallsituation (Feuer, Verkehrsunfall, medizinischer Notfall...)
Die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle muss erkennen können, welche Maßnahmen von ihr eingeleitet werden müssen.
Wie viel ?
Wie viel verletzte Personen ?
Nur durch diese Angabe kann die Leitstelle eine ausreichende Zahl von Rettungsmittel zur Einsatzstelle schicken.
Welche ?
Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen ?
Warten ?
Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wird.
Die Leitstelle hat eventuell Rückfragen.
Die Notrufabfrage und die Disponierung der Krankentransporte durch die Leitstelle sind grundsätzlich gebührenfrei. Ebenso ist der Anruf über die Notrufnummer 112 kostenlos und kann auch von Telefonzellen ohne Geldeinwurf vorgenommen werden. Allerdings werden für die Leistungen des alarmierten Rettungsdienstes, des Krankentransportes oder in bestimmten Fällen auch für die Leistungen der Feuerwehr Gebühren erhoben. Hierzu wird auf die jeweiligen Gebührensatzungen des Kreises bzw. der Städte und Gemeinden hingewiesen.
Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG)
bei Bränden und Notfällen:
Rufnummer 112
bei Krankentransportanfragen: Rufnummer 04941/19222
Zahnärztlicher Notdienst: Rufnummer 04941/19292
E-Mail: leitstelle(at)landkreis-aurich.de
Fax: 04941/16-3899