Sprechfunker

 

Kreisausbildung Landkreis Aurich
- Sprechfunker -

 

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme am Lehrgang "Sprechfunker"  
ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang).

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst, die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 16 Stunden. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.