Atemschutz

 

Kreisausbildung Landkreis Aurich
- Atemschutzgeräteträger -

 

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme am Lehrgang "Atemschutz-
geräteträger" ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang),  eine gültige Untersuchung zur Atemschutz-
tauglichkeit gemäß den geltenden Bestimmungen (nach G 26, Gruppe 3)
und die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt und dauert mindestens 25 Stunden.