


Unser Förderprogramm unterstützt Sie bei Neugründungen und Unternehmenserweiterungen
Neben den grundsätzlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Existenzgründung zu klären sind, kann in besonders gelagerten Fällen auch ein Zuschuss zu den im Zusammen hang mit der Existenzgründung stehenden investiven und nichtinvestiven Ausgaben in Betracht kommen.
Gegenstand der Förderung können Investitionsvorhaben mit einer Mindestsumme von 15.000,-- € oder nicht-investive Maßnahmen (wie z. B. Ausgaben für einen Gemeinschaftsstand auf einer Messe) mit einem Mindestbetrag von 5.000,-- € sein. Die Förderhöhe beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben (bei nichtinvestiven Vorhaben bis zu 50 %). Voraussetzung hierfür ist u. a eine gesicherte Gesamtfinanzierung.
Unsere Richtlinie zur einzelbetrieblichen Förderung produktiver Investitionen und investitionsvorbereitender Maßnahmen von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) regelt die konkreten Fördertatbestände und die zu erfüllenden Fördervoraussetzungen.
Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen wird bzw. der Landkreis Aurich vorher eine entsprechende Freigabe (förderunschädlicher Beginn) erteilt.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier
und den Antragsvordruck können Sie sich hier downloaden