Und weg ist der Lappen!

- Bei Führerscheinverlust drohen zusätzlich viele Kosten!
Zum Kneipenbesuch gehörten nur zwei Gläßer Bier. Das Auto stand auf einem hell erleuchteten Parkplatz. Daher wurde das Licht nicht sofort angemacht. Losgefahren - und schon ist es passiert - eine Fahrauffälligkeit und ein Blutalkoholkonzentrationswert von 0,3 Promille reichen für das "volle" Programm: 7 Punkte in der Verkehrssünderkartei (Flensburg), Entzug der Fahrerlaubnis und Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre), dazu die Scherereien und ein Gerichtsverfahren, das noch zusätzlich Kosten und Lauferei mit sich bringt. Verursacht man einen Unfall, reichen 0,3 Promille ebenfalls schon aus, um die volle Wucht der Strafen auszulösen.. Und das sind die Vorschriften für den "normalen" Führerscheininhaber. Bei den unter 21-jährigen sowie in der Probezeit gilt das generelle Alkoholverbot.
Für alle anderen gilt: Schon ab 0,3 Promille ist eine Beinträchtigung des Autofahrers sicher gegeben, 0,5 Promille gelten bereits als Gefahrenwert, denn die Unfallwarscheinlichkeit ist bereits doppelt so hoch, wie bei einem nüchternen Fahrer. Daher "blühen" bei 0,5 Promille auch ohne Fahrauffälligkeit oder Unfall schon 4 Punkte, bis zu 1.500 € Bußgeld und bis zu 3 Monate Fahrverbot.
Und wer gar mit über 1,1 Promille erwischt wird, kann sich auf 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) und einem Entzug der Fahrerlaubnis (für 12 Monate) freuen. Und eine neue Fahrerlaubnis bekommt nur, wer ein positives Gutachten beibringt. Es winkt die medizinisch-psychologische Untersuchung. Und die gibt es wiederum nicht zum Nulltarif.
Bei Alkohol am Steuer "winken" also erhebliche finanzielle Risiken. Neben Bußgeldern kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten, Gebühren für die MPU und den neuen Führerschein.