Schonzeit fasst vorüber!

- Auch Besucher des Landtages brauchen für Ihr Auto eine Umweltplakette.

- Die Herrenhäuser Gärten in Hannover liegen in der Umweltzone.
Die viermonatige Schonfrist für die hannoversche Umweltzone läuft zum 1. Mai ab. Dann gilt: Wer ohne Umweltplakette in die Umweltzone einfährt, riskiert ein Busgeld in Höhe von 40,00 € und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Die Umweltzone wurde am 01. Januar eingerichtet. Sie umfasst die Stadtteile Mitte, Nord-, Ost- und Südstadt, Vahrenwald, List, Linden-Nord, Calenberg, Neustadt, Ricklingen, Waldhausen und -heim sowie Zoo. Auch der Maschsee ist innerhalb der Umweltzone. Ebenso die meisten Ministerien der niedersächsischen Landesregierung, der Landtag und der Sitz des Ministerpräsidenten. Neben der Universität liegen auch viele Fachkliniken in der Umweltzone. Das niedersächsische Staatstheater, das Landesmuseum und das Historische Museum, auch viele Ziele im Kulturbereich befinden sich in den Grenzen der Umweltzone. (Ein genauer Lageplan ist unter www.hannover.de zu erhalten.) Damit stellt sich für viele Bewohner des Landkreises Aurich, die beruflich oder privat in die Landeshauptstadt fahren, die Frage nach einer Umweltplakette.
Umweltplaketten sind für die meisten aktuellen Fahrzeuge erhältlich. Es gibt diese in den örtlichen Straßenverkehrsämtern und beim TÜV. Die Ausnahmeregelungen, die in Hannover gelten, sind in einer neu aufgelegten Broschüre nachzulesen, die es zum kostenfreien Download gibt unter: www.hannover.de . Es sind dies (unter anderem):
- Reisebusse
- Busse im ÖPNV
- Schaustellerfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge mit anusländischen Kennzeichen (bis Ende 2008)
Sonderregelungen sehen auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall vor. Die Voraussetzungen und die entsprechenden Anschriften sind in der Broschüre enthalten.
Weitere Städte planen die Errichtung von Umweltzonen!

- Erdgasfahrzeuge haben keine Probleme, eine Plakette zu erhalten.
Die Bundeshauptstadt Berlin sowie die Städte Hannover und Köln haben Umweltzonen beschlossen und errichtet. Jetzt planen immer mehr Städte diesem Beispiel zu folgen und ihrerseits Gebiete zu Umweltzonen zu erklären, in die nur Fahrzeuge mit niedrigem Feinstaubausstoß einfahren dürfen. Dies sind nicht nur Großstädte, sondern auch kleinere Städte. Dabei kommt es natürlich immer wieder auch zu Verschiebungen und Veränderungen der Pläne.
Nach derzeitigem Stand wollen Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart und Tübingen zum 01.03. dieses Jahres zuschlagen. Neu-UIm erklärt, das es "noch dauert", Ilsfeld hat die Errichtung vorläufig verschoben und Ausgburg nennt den Sommer als Plaungsziel. Möglicherweise zum 01.07.08, oder aber zum 01. Januar 2010 wird Pleidelsheim eine Umweltzone einrichten.
Die bayrische Landeshauptstadt München erwägt den 01.Oktober 2008 als Termin, also in der Zeit des 175. Oktoberfestes. Das Jahr 2010 ist für Karlsruhe, Mühlacker, Freiburg und Heidelberg das Planungsziel.
(Alle Angaben entstammen den Homepages der Städte und der Seite des Umweltbundesamtes.)
Weitere Informationen unter: www.bundesumweltamt.de . Dort gibt es eine Übersicht über die vorhandenen und die geplanten Umweltzonen. Auch der Umfang der einzenen Zonen ist hier beschrieben.
Feinstaub-Plaketten werden eingeführt!

- Hier beginnt die Umweltzone!

- Hier endet die Umweltzone!
Seit kurzem sind die Feinstaub-Plaketten erhältlich. Je nach Emissions-Schlüsselnummer erhält man eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Fahrzeuge, die unsere Umwelt jedoch besonders belasten, erhalten keine Plakette. Dies sind Dieselfahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 1, Benziner mit ungeregeltem Katalysator und einige mit den ersten geregelten Katalysatoren. Nach diesen Plaketten richtet sich, ob das Fahrzeug in Umweltzonen einfahren darf und ob es von kurzfristigen Fahrverboten betroffen ist. Umweltzonen werden in besonders belasteten Gebieten von Großstädten eingerichtet. Sie sind mit neu eingeführten Schildern gekennzeichnet. (Schild Nummer 270.1 und 270.2 sowie Zusatzschild zu 270.1). Hannover und Berlin haben bereits mit der Einrichtung von Umweltzonen begonnen.
Die Fahrzeuge werden unterteilt. In die erste Gruppe gehören PKW und Wohnmobile bis 2,8 to zulässiges Gesamtgewicht. In die zweite Gruppe PKW mit mehr als 8 Sitzplätzen, Wohnmobile mit mehr als 2,8 to Gesamtgewicht und Nutzfahrzeuge. Ausnahmen gibt es für Einsatzfahrzeuge, mobile Maschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge für die medizinische Betreuung, Behindertentransporte, Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Militär. Besondere Regeln gelten auch für Oldtimer. Nicht ausgenommen sind ausländische Fahrzeuge. Sie müssen ebenfalls Plaketten haben, wenn sie in die Umweltzonen einfahren wollen.
Zur Feststellung der Schadstoffgruppe entnimmt man dem Fahrzeugschein die Schlüsselnummer. In alten Fahrzeugscheinen in der ersten Reihe, in den neuen (grün hinterlegten) Fahrzeugscheinen die dritt-letzte Zeile. Die letzten beiden Ziffern kennzeichnen den Emissions-Schlüssel.
Die Zusatzschilder

- Diese Zusatzschilder erlauben die Einfahrt...

- der Fahrzeuge mit den entsprechenden...

- Plaketten in die Umweltzone
Schadstoffgruppen
| Otto Motor (Benzin) |
Diesel Motor (ohne Partikelfilter) |
Diesel Motor (mit Partikelfilter) |
|
| keine Plakette Schadstoffgruppe 1 |
Emissions-Nummer: 03 – 13, 15, 17, 88 | Emissions-Nummer: 0 – 24, 34, 40, 77, 88 | |
| rote Plakette Schadstoffgruppe 2 |
Emissions-Nummer: 25 – 29, 35, 41, 71 | Emissions-Nummer: Stufe PM 01: 19, 20, 23, 24 Stufe PM 0: 14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77 |
|
| gelbe Plakette Schadstoffgruppe 3 |
Emissions-Nummer: 30, 31, 36, 37, 42, 44 - 52, 72 | Emissions-Nummer: Stufe PM 01: 14,16, 18, 21, 22, 134, 35, 40, 42, 71 ,77 25 - 27 (ev. Sonderregelung) Stufe PM 0: 28, 29 |
|
| grüne Plakette Schadstoffgruppe 4 |
Emissions-Nummer: 01,02,14,16,18 – 70, 77, 71 - 75 (Gasfahrzeuge) |
Emissions-Nummer: 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 70, 73 - 75 | Emissions-Nummer: Stufe PM 01: 27 ( Sonderrg.), 49 - 52 Stufe PM 2: 30, 31, 36 ,37, 42, 44 - 48, 67 - 70 Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 66 Stufe PM 4 und Stufe PM 5 |
Weitere Informationen, Online-Test und Bestellservice

- Moderne Fahrzeuge belasten die Umwelt weniger

- Modernste Technik kommt bei der Messung von Feinstaub zum Einsatz
Der ADAC bietet neben einer ausführlichen Tabelle auch Hinweise zur Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen an. Hier geht es zum Internetauftritt des ADAC: www.adac.de
Die Schadstoffgruppe eines PKW oder Wohnmobils (bis 2,8 t) kann bei der DEKRA und beim TÜV-Nord online festgestellt werden. Dazu wird nur der Fahrzeugschein benötigt, außerdem sind die Fahrzeugart und die Antriebsart (Diesel / Benzin) einzugeben.
Dieser Link führt direkt zum Test der DEKRA: „ Zum DEKRA Feinstaub-Plaketten-Test“
Dieser Link führt direkt zum Test des TÜV-Nord: „Zum TÜV-Nord Feinstaub-Plaketten-Test“
Plaketten sind bei DEKRA und beim TÜV erhältlich. Verschiedene Städte bieten auch einen Bestellservice im Internet an:
Berlin: www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/feinstaubplakette.php
Suttgart: www.stuttgart.de/feinstaub-plaketten
(In beiden Städten können Sie auch für Fahrzeuge, die nicht in der jeweiligen Stadt zugelassen sind, Plaketten bestellen. Für Fahrzeuge, die nicht in der Bundesrepublik zugelassen sind, gilt leider in beiden Städten der Service nicht.)
Auto winterfest machen!

- Rechtzeitig ausprobieren!

- Eiskratzen ist kein Vergnügen

- Ein spannender Test

- Jetzt ist es für die Vorbereitungen zu spät...
Schnee, Eis und Glätte können jetzt jeden Morgen den Start mit dem KFZ begleiten. Da gilt es, einige Vorbereitungen zu treffen, die über den bereitliegenden Eiskratzer hinausgehen.
Seit 2006 gibt es die Winterreifenpflicht: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.", so die Straßenverkehrsordnung. Schon ab ca. 7 Grad Außentemperatur empfiehlt sich der Einsatz von Winterreifen. Experten raten zu mindestens 4 mm Reifenprofil.
Auch die Scheibenwischer sollte der Autofahrer jetzt genau betrachten und lieber einen neuen Satz montieren, wenn die Wischleistung nicht mehr ausreichend ist. Klare Sicht ist gerade in der dunklen Jahreszeit wichtig. Dazu sollte auch die Kontrolle des Scheibenwischerwassers gehören. Es kommt in dieser Jahreszeit auch beim Fahren schnell zu einer beschmutzten Frontscheiben. Dann reicht der Scheibenwischer allein oft nicht aus, um schnell wieder für klare Sicht zu sorgen.
Wichtig ist auch die Kontrolle der Lichtanlage. Sind die Scheinwerfer nicht richtig eingestellt, ist die Sicht bei Dunkelheit nicht optimal. Die Beleuchtung soll für gute Sicht des Autofahrers sorgen, aber auch für das "Gesehen werden". Brennt vielleicht nur ein Scheinwerfer, kann ein entgegenkommender Autofahrer ein breites Fahrzeug vielleicht für ein Motorrad halten. Viele Werkstätten beiten einen Lichttest kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr an.
Last but not least sollte auch die Batterie geprüft werden. Bei niedrigen Außentemperaturen ist das Starten sonst manchmal unmöglich. Vor Vereisung sollten mit entsprechenden Mitteln auch Türschlösser und Gummidichtungen geschützt werden.
Die wichtigsten Punkte haben wir in unsere Checkliste aufgenommen:
Checkliste:
Witerreifen ab 7 Grad!
Test der Bremsen!
Lichttest in der Werkstatt!
Batterie betriebsbereit?
Scheibenwischer ok?
Frostschutz in Wischerwasser und Klimaanlage!
Gummidichtungen und Türschlösser!
Fahrstil anpassen!
Über die Vorbereitungen des Fahrzeuges hinaus muss der Autofahrer jetzt auch seinen Fahrstil anpassen. Laub, Eis oder Schnee können ganz schnell die Fahrbahn zur Rutsche machen. Dann sollte auf starke, schnelle Lenkbewegungen verzichtet werden. Die Bremsen nur vorsichtig betätigen. Und vorher: Abstand halten und Geschwindigkeit anpassen. Ach ja, für den Ausflug ins Gebirge oder Skigebiet: Schneeketten besorgen. Und die Schneeketten vor Fahrtantritt mindestens
einmal aufziehen, um dies zu üben.
Die Bilder stammen aus der Medien-Datenbank des Deutschen
Verkehrssicherheitsrates.