Neue Umweltzonen und neue Regelungen!

- Die Regelungen in vielen Umweltzonen werden strenger.
Immer mehr Städte führen Umweltzonen ein, in die nur noch Fahrzeuge mit Umweltplaketten einfahren dürfen. Diese Plaketten richten sich nach dem Ausstoss von Feinstaubpartikeln. Im Jahre 2008 gab es schon über zwanzig Umweltzonen, Anfang 2011 hatten sich die Zahl jedoch bereits auf vierzig gesteigert. Dabei lagen die Bundesländer Baden Württemberg und Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich vorne.
In diesem Jahr starten nur wenige Umweltzonen neu, dafür werden in vielen bestehenden Umweltzonen die Richtlinien strenger. Nur noch mit der grünen oder der gelben Plakette ist die Einfahrt in die Umweltzonen der Städte Augsburg, Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal erlaubt. Für die Fahreuge mit der roten Umweltplakette und Fahrzeuge ohne Plakette heißt es nun: "Wir müssen draussen bleiben!."
Einen genauen und aktuellen Stand der Umweltzonen in Deutschland finden Sie hier.
Änderungen bei den Umweltzonen 2010
Seit dem 01.01.2010 gibt es einige neue Umweltzonen in Deutschland, somit gibt es jetzt auch Umweltzonen in Freiburg, Heidelberg und Pfinztal.
Außerdem wurden in einigen Städte die Umweltzonen verschärft, so gelten nachfolgende Änderungen:
In Berlin und Hannover ist nur noch die Einfahrt in die Umweltzoner mit grüner Plakette erlaubt.
In Bremen, Münster und Frankfurt am Main ist die Einfahrt mit grüner und gelber Plakette erlaubt.
In Osnabrück und Freiburg wurden neue Umweltzonen geschaffen, hier ist die Einfahrt mit grüner, gelber und roter Plakette erlaubt.
Im Laufe des Jahres treten in folgende Städten weitere Verschärfungen ein:
In Stuttgart ist ab Juli 2010 die Einfahrt nur noch mit grüner und gelber Plakette gestattet, München und Augsburg folgen im Oktober 2010.
Neue Städte mit Umweltzonen
Bremen
Ab dem 01. Januar 2009 gilt in der Stadt Bremen die Umweltzonen-Regelung.
Omnisbusse im Gelegenheits- und Fernverkehr sind befristet bis zum 31.Dezember 2001 von der Regelung ausgenommen.
Baden-Württemberg
Ab dem 01. Januar 2009 dürfen auch in Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim und Ulm nur noch Fahrzeuge mit einer Schadstoffplakete einfahren. In vielen anderen Kommunen gilt diese Regelung bereits seit Monaten.
Osnabrück
Auch Osnabrück führt nun als zweite Kommune in Niedersachsen eien Umweltzone ein. Ab dem 01. Januar 2010. In den Bereich dürfen vorerst noch Autos mit roter, gelber und grüner Plakette einfahren, spätestens im Jahr 2012 sollen dann nur noch Autos mit grüner Plakette erlaubt sein. Über Ausnahmeregelungen für Omnisbusse liegt uns derzeit noch keine Information vor.
Schonzeit fasst vorüber!

- Auch Besucher des Landtages brauchen für Ihr Auto eine Umweltplakette.

- Die Herrenhäuser Gärten in Hannover liegen in der Umweltzone.
Die viermonatige Schonfrist für die hannoversche Umweltzone läuft zum 1. Mai ab. Dann gilt: Wer ohne Umweltplakette in die Umweltzone einfährt, riskiert ein Busgeld in Höhe von 40,00 € und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Die Umweltzone wurde am 01. Januar eingerichtet. Sie umfasst die Stadtteile Mitte, Nord-, Ost- und Südstadt, Vahrenwald, List, Linden-Nord, Calenberg, Neustadt, Ricklingen, Waldhausen und -heim sowie Zoo. Auch der Maschsee ist innerhalb der Umweltzone. Ebenso die meisten Ministerien der niedersächsischen Landesregierung, der Landtag und der Sitz des Ministerpräsidenten. Neben der Universität liegen auch viele Fachkliniken in der Umweltzone. Das niedersächsische Staatstheater, das Landesmuseum und das Historische Museum, auch viele Ziele im Kulturbereich befinden sich in den Grenzen der Umweltzone. (Ein genauer Lageplan ist unter www.hannover.de zu erhalten.) Damit stellt sich für viele Bewohner des Landkreises Aurich, die beruflich oder privat in die Landeshauptstadt fahren, die Frage nach einer Umweltplakette.
Umweltplaketten sind für die meisten aktuellen Fahrzeuge erhältlich. Es gibt diese in den örtlichen Straßenverkehrsämtern und beim TÜV. Die Ausnahmeregelungen, die in Hannover gelten, sind in einer neu aufgelegten Broschüre nachzulesen, die es zum kostenfreien Download gibt unter: www.hannover.de . Es sind dies (unter anderem):
- Reisebusse
- Busse im ÖPNV
- Schaustellerfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge mit anusländischen Kennzeichen (bis Ende 2008)
Sonderregelungen sehen auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall vor. Die Voraussetzungen und die entsprechenden Anschriften sind in der Broschüre enthalten.
Weitere Städte planen die Errichtung von Umweltzonen!

- Erdgasfahrzeuge haben keine Probleme, eine Plakette zu erhalten.
Die Bundeshauptstadt Berlin sowie die Städte Hannover und Köln haben Umweltzonen beschlossen und errichtet. Jetzt planen immer mehr Städte diesem Beispiel zu folgen und ihrerseits Gebiete zu Umweltzonen zu erklären, in die nur Fahrzeuge mit niedrigem Feinstaubausstoß einfahren dürfen. Dies sind nicht nur Großstädte, sondern auch kleinere Städte. Dabei kommt es natürlich immer wieder auch zu Verschiebungen und Veränderungen der Pläne.
Nach derzeitigem Stand wollen Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart und Tübingen zum 01.03. dieses Jahres zuschlagen. Neu-UIm erklärt, das es "noch dauert", Ilsfeld hat die Errichtung vorläufig verschoben und Ausgburg nennt den Sommer als Plaungsziel. Möglicherweise zum 01.07.08, oder aber zum 01. Januar 2010 wird Pleidelsheim eine Umweltzone einrichten.
Die bayrische Landeshauptstadt München erwägt den 01.Oktober 2008 als Termin, also in der Zeit des 175. Oktoberfestes. Das Jahr 2010 ist für Karlsruhe, Mühlacker, Freiburg und Heidelberg das Planungsziel.
(Alle Angaben entstammen den Homepages der Städte und der Seite des Umweltbundesamtes.)
Weitere Informationen unter: www.bundesumweltamt.de . Dort gibt es eine Übersicht über die vorhandenen und die geplanten Umweltzonen. Auch der Umfang der einzenen Zonen ist hier beschrieben.
Feinstaub-Plaketten werden eingeführt!

- Hier beginnt die Umweltzone!

- Hier endet die Umweltzone!
Seit kurzem sind die Feinstaub-Plaketten erhältlich. Je nach Emissions-Schlüsselnummer erhält man eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Fahrzeuge, die unsere Umwelt jedoch besonders belasten, erhalten keine Plakette. Dies sind Dieselfahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 1, Benziner mit ungeregeltem Katalysator und einige mit den ersten geregelten Katalysatoren. Nach diesen Plaketten richtet sich, ob das Fahrzeug in Umweltzonen einfahren darf und ob es von kurzfristigen Fahrverboten betroffen ist. Umweltzonen werden in besonders belasteten Gebieten von Großstädten eingerichtet. Sie sind mit neu eingeführten Schildern gekennzeichnet. (Schild Nummer 270.1 und 270.2 sowie Zusatzschild zu 270.1). Hannover und Berlin haben bereits mit der Einrichtung von Umweltzonen begonnen.
Die Fahrzeuge werden unterteilt. In die erste Gruppe gehören PKW und Wohnmobile bis 2,8 to zulässiges Gesamtgewicht. In die zweite Gruppe PKW mit mehr als 8 Sitzplätzen, Wohnmobile mit mehr als 2,8 to Gesamtgewicht und Nutzfahrzeuge. Ausnahmen gibt es für Einsatzfahrzeuge, mobile Maschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge für die medizinische Betreuung, Behindertentransporte, Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Militär. Besondere Regeln gelten auch für Oldtimer. Nicht ausgenommen sind ausländische Fahrzeuge. Sie müssen ebenfalls Plaketten haben, wenn sie in die Umweltzonen einfahren wollen.
Zur Feststellung der Schadstoffgruppe entnimmt man dem Fahrzeugschein die Schlüsselnummer. In alten Fahrzeugscheinen in der ersten Reihe, in den neuen (grün hinterlegten) Fahrzeugscheinen die dritt-letzte Zeile. Die letzten beiden Ziffern kennzeichnen den Emissions-Schlüssel.
Die Zusatzschilder

- Diese Zusatzschilder erlauben die Einfahrt...

- der Fahrzeuge mit den entsprechenden...

- Plaketten in die Umweltzone
Schadstoffgruppen
| Otto Motor (Benzin) |
Diesel Motor (ohne Partikelfilter) |
Diesel Motor (mit Partikelfilter) |
|
| keine Plakette Schadstoffgruppe 1 |
Emissions-Nummer: 03 – 13, 15, 17, 88 | Emissions-Nummer: 0 – 24, 34, 40, 77, 88 | |
| rote Plakette Schadstoffgruppe 2 |
Emissions-Nummer: 25 – 29, 35, 41, 71 | Emissions-Nummer: Stufe PM 01: 19, 20, 23, 24 Stufe PM 0: 14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77 |
|
| gelbe Plakette Schadstoffgruppe 3 |
Emissions-Nummer: 30, 31, 36, 37, 42, 44 - 52, 72 | Emissions-Nummer: Stufe PM 01: 14,16, 18, 21, 22, 134, 35, 40, 42, 71 ,77 25 - 27 (ev. Sonderregelung) Stufe PM 0: 28, 29 |
|
| grüne Plakette Schadstoffgruppe 4 |
Emissions-Nummer: 01,02,14,16,18 – 70, 77, 71 - 75 (Gasfahrzeuge) |
Emissions-Nummer: 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 70, 73 - 75 | Emissions-Nummer: Stufe PM 01: 27 ( Sonderrg.), 49 - 52 Stufe PM 2: 30, 31, 36 ,37, 42, 44 - 48, 67 - 70 Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 66 Stufe PM 4 und Stufe PM 5 |
Weitere Informationen, Online-Test und Bestellservice

- Moderne Fahrzeuge belasten die Umwelt weniger

- Modernste Technik kommt bei der Messung von Feinstaub zum Einsatz
Der ADAC bietet neben einer ausführlichen Tabelle auch Hinweise zur Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen an. Hier geht es zum Internetauftritt des ADAC: www.adac.de
Die Schadstoffgruppe eines PKW oder Wohnmobils (bis 2,8 t) kann bei der DEKRA und beim TÜV-Nord online festgestellt werden. Dazu wird nur der Fahrzeugschein benötigt, außerdem sind die Fahrzeugart und die Antriebsart (Diesel / Benzin) einzugeben.
Dieser Link führt direkt zum Test der DEKRA: „ Zum DEKRA Feinstaub-Plaketten-Test“
Dieser Link führt direkt zum Test des TÜV-Nord: „Zum TÜV-Nord Feinstaub-Plaketten-Test“
Plaketten sind bei DEKRA und beim TÜV erhältlich. Verschiedene Städte bieten auch einen Bestellservice im Internet an:
Berlin: www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/feinstaubplakette.php
Suttgart: www.stuttgart.de/feinstaub-plaketten
(In beiden Städten können Sie auch für Fahrzeuge, die nicht in der jeweiligen Stadt zugelassen sind, Plaketten bestellen. Für Fahrzeuge, die nicht in der Bundesrepublik zugelassen sind, gilt leider in beiden Städten der Service nicht.)
