Innerhalb des Gesundheitsamtes ist die Gesundheitsaufsicht zuständig für gesetzlich festgelegte Überwachungsmaßnahmen sowie für Aufgaben des Infektionsschutzes. Durch regelmäßige Begehungen der Einrichtungen, die der Hygieneüberwachung unterliegen, soll geprüft werden, ob dort die anzuwendenden rechtlichen Vorgaben bezüglich hygienischer Erfordernisse beachtet werden.
Folgende Einrichtungen werden überprüft:
Weitere Aufgaben sind von der Gesundheitsaufsicht im Rahmen der Trinkwasserverordnung wahrzunehmen.
Überwachung nach der Hygieneverordnung
Friseure, Piercing- und Tattoo-Studios sowie Fußpflegeeinrichtungen unterliegen der Hygieneverordnung und werden regelmäßig von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Gesundheitsaufsicht begangen. Entsprechende Betriebe, die ihr Gewerbe im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen (Volksfeste, Messen etc.) ausüben, unterliegen ebenfalls der Überwachung durch das Gesundheitsamt.