Arbeitslosengeld II können Sie nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen. Die Antragstellung ist aufgrund des Umfangs des Antrags persönlich in der jeweiligen ARGE vorzunehmen. Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Ihren Lebenslauf,die Einkommensnachweise, die Vermögensnachweise und die Nachweise über Ihre Unterkunftskosten mit.
Das Wichtigste hierzu in Kürze:
- Für Tage vor der Antragstellung können Sie keine Leistungen erhalten. Anders, wenn die ARGE geschlossen hatte (zum Beispiel am Wochenende oder an Feiertagen). Dann reicht die Antragstellung am darauf folgenden Werktag.
- Wenn Sie für einen gemeinsamen Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) einen Antrag stellen, so gilt der Antrag auch für die anderen mit Ihnen lebenden Personen. Beachten Sie aber, dass jede volljährige Person in Ihrem Haushalt, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, einen eigenen Antrag stellen muss, wenn sie nicht Ihr Partner ist und auch kein Elternteil (von Ihnen, Ihrem Partner oder einem Kind, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat). Ihre volljährigen Kinder oder die volljährigen Kinder Ihres Partners/Ihrer Partnerin müssen also einen eigenen Antrag stellen, sobald sie das 25. Lebensjahr vollendet haben!
- Wenn Sie Leistungen erhalten wollen, gehört es zu Ihren Pflichten, dass Sie und alle erwerbsfähigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft alle Möglichkeiten nutzen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden und dass Sie aktiv an allen angebotenen Maßnahmen mitwirken.
- Sie sind auf Aufforderung verpflichtet, sich persönlich zu melden oder zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen.
- Außerdem müssen Sie an jedem Werktag für Ihren Ansprechpartner unter der von Ihnen angegebenen Anschrift erreichbar sein und die ARGE täglich aufsuchen können.
- Als Empfänger von Leistungen sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind.
- Bei Pflichtverletzungen ohne anerkannten wichtigen Grund kann das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, auch mehrfach. Es kann auch ganz wegfallen.
- Änderungen in den Verhältnissen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Umfang und Bestandteile der Leistungen werden im Bereich Finanzielle Hilfen beschrieben.