Führerschein mit 17 wird immer beliebter!
- Damit geht es los!
- Endlich den Lappen mit 17!
Der Führerschein mit 17 wird immer beliebter. Damit das begleitete Fahren zum Erfolg wird, helfen verschiedene Tipps weiter. Das Prinzip ist einfach. Frühestens mit 16 kann die Fahrschule besucht werden. Wird die Fahrprüfung abgelegt, erhält der Fahranfänger eine Prüfbescheinigung, in der auch eingetragen ist, wer als Begleitperson in Frage kommt. Nur in Begleitung dieses Erwachsenen ist das Fahren erlaubt. Der Fahranfänger soll dabei von der Erfahrung des Erwachsenen, der natürlich einen Führerschein haben muss, profitieren und voraussschauendes Fahren lernen.
Rechtliche Regelungen
Die Eltern müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren zustimmen. Darüber hinaus müssen sie auch die Begleitfahrer genehmigen. Fährt der Fahranfänger allein, so wird die Erlaubnis widerrufen. Als Strafe kommen noch ein Busgeld und Punkte in Flensburg dazu. Auch die Beifahrer müssen Bedingungen erfüllen. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein seit 5 Jahren haben und dürfen maximal 3 Punkte in Flensburg haben. Der Fahrer muss die 0,0 Promille-Grenze beachten. Für den Beifahrer gilt noch die 0,5 Promille-Grenze. Benutzt werden darf im Prinzip jedes Fahrzeug, das der Führerscheinklasse entspricht. Allerding müssen die Versicherungsfragen geklärt sein.
Richtiges Beifahren
Beifahren will gelernt sein, es gibt spezielle Schulungen. Das wichtigste: Die Anwesenheit eines Beifahrers wirkt schon. Der Beifahrer sollte also nicht eingreifen. Bei komplizierten Verkehrssituationen sollte der Beifahrer beruhigend wirken und vorausschauende Handlungen vorschlagen. Keinesfalls sollte "Ersatzfahrlehrer" gespielt werden.
Der Fahranfänger sollte selbstständig fahren dürfen. Nur so kommt er zu eigenen Erfahrungen. Er sollte auch den Umfang der Hilfe mitbestimmen können. Wichtig ist, das der Fahranfänger die Routen und den Zeitpunkt der Fahrten selbst auf sein Können abstimmt.
Hinweise können soweit möglich am Ende der Fahrt gegeben werden. Eigene Erfahrungen, Alkohol- und Drogenkonsum ud überhöte Geschwindigkeit sollten jedoch von den Begleitpersonen angesprochen werden.
Ihr solltet unbedingt die neuen Regeln für Jugendliche und Fahranfänger in Sachen Alkohol. beachten. Weitere Infos findet man unter www.begleitetes-fahren.de .
Weitere Info`s zur Fahrerlaubnis:
- Straßenverkehrsamt Norden
Frau W. Eden
waltraut.eden(at)landkreis-aurich.de
Tel.:04931/184-373 - Straßenverkehrsamt Aurich
Herr J. Schoon
jochen.schoon(at)landkreis-aurich.de
Tel.:04941/16-3662