Naturdenkmale

- Dorflinde in Wallinghausen
Einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Schönheit oder Eigenart oder aus wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen von besonderer Bedeutung sind und deshalb besonderen Schutz benötigen werden als Naturdenkmale ausgewiesen (z.B. alte Bäume, Höhlen, Felsen, erdgeschichtliche Aufschlüsse).
Wie bei den Naturschutzgebieten gilt auch für Naturdenkmale ein absolutes Veränderungsverbot. Das bedeutet, dass sie nicht beschädigt, zerstört oder verändert werden dürfen.
Naturdenkmale werden von der unteren Naturschutzbehörde durch Verordnung unter Schutz gestellt. Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jedermann.
Im Landkreis Aurich gíbt es gegenwärtig 110 Naturdenkmale, hiervon 16 flächenhafte Naturdenkmale mit einer Gesamtgröße von 66,59 ha.