
- Dachstuhl
Prüfung bautechnischer Nachweise durch den Landkreis Aurich oder externen Prüfingenieuren im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Maßgebend für Gebäude oder bauliche Anlagen die nicht der Prüfeinschränkung des § 75a NBauO unterliegen.
Zu prüfende Unterlagen:
Standsicherheitsnachweise
Wärmeschutznachweise gem. EnEV
Schallschutznachweise
Nachweis der Feuerwiderstandsdauer einzelner Beuteile
Bauliche Anlagen (z.B.):
Büro- und Verwaltungsgebäude
Schulen
Alten- und Pflegeheime
Hotels; Pensionen; Wohngebäude
Verkaufsstätten; Versammlungsstätten
Fabrik-; Werkstatt-; Lagergebäude
landwirtschaftl. Betriebegebäude
Mittel- und Großgaragen
Ziele:
Aufdeckung evtl. vorhandener Fehler in den bautechn. Unterlagen
Vorbeugung der Gefahr von Bauschäden an tragenden Bauteilen
Sicherung der Qualität der Bauausführung
Erhöhung der Lebensdauer des Bauwerks
Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Gebühren
Die Prüfgebühren richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und stehen in Abhängigkeit zur Rohbausumme des Bauwerkes und Schwierigkeitsgrad des Tragwerkes (Einteilung in Bauwerksklassen)
Benötigte Unterlagen
(Abhängig von den Anforderungen a. d. Bauvorhaben)
- Standsicherheitsnachweise (Hauptsstatik) mit Ausführungszeichnungen
- Zusatznachweise für z.B. Baubehelfe, Baugrubenverbau, Sonderkonstruktionen, etc.
- Umbemessungen zu Fertigteil- bzw. Halbfertigteilausführungen
(z.B. Filigrandecken) - Baugrundgutachten
- Wärmeschutznachweis gem. EnergieEinsparVerordnung (EnEV)
- Schallschutznachweis nach DIN 4109
- Nachweis zur Feuerwiderstandsdauer einzelner Bauteile nach DIN 4102
(alle Unterlagen 2-fach)
Ihr Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
- Niedersächsische BauOrdnung (NBauO)
- EnergieEinsparVerordnung (EnEV)
- Bauaufsichtlich eingeführte DIN-Normen und Richtlinien