Statik

Dachstuhl

Prüfung bautechnischer Nachweise durch den Landkreis Aurich oder externen Prüfingenieuren im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Maßgebend für Gebäude oder bauliche Anlagen die nicht der Prüfeinschränkung des § 75a NBauO unterliegen.

Allgemeine Anforderungen an die jeweiligen bautechnischen Nachweise und damit Gegenstand der Prüfung.

Zu prüfende Unterlagen:
  Standsicherheitsnachweise
  Wärmeschutznachweise gem. EnEV
  Schallschutznachweise
  Nachweis der Feuerwiderstandsdauer einzelner Beuteile

Bauliche Anlagen (z.B.):
  Büro- und Verwaltungsgebäude
  Schulen
  Alten- und Pflegeheime
  Hotels; Pensionen; Wohngebäude
  Verkaufsstätten; Versammlungsstätten
  Fabrik-; Werkstatt-; Lagergebäude
  landwirtschaftl. Betriebegebäude
  Mittel- und Großgaragen

Ziele:
  Aufdeckung evtl. vorhandener Fehler in den bautechn. Unterlagen
  Vorbeugung der Gefahr von Bauschäden an tragenden Bauteilen
  Sicherung der Qualität der Bauausführung
  Erhöhung der Lebensdauer des Bauwerks
  Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

Gebühren

Die Prüfgebühren richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und stehen in Abhängigkeit zur Rohbausumme des Bauwerkes und Schwierigkeitsgrad des Tragwerkes (Einteilung in Bauwerksklassen)

Benötigte Unterlagen

(Abhängig von den Anforderungen a. d. Bauvorhaben)

  • Standsicherheitsnachweise (Hauptsstatik) mit Ausführungszeichnungen
  • Zusatznachweise für z.B. Baubehelfe, Baugrubenverbau, Sonderkonstruktionen, etc.
  • Umbemessungen zu Fertigteil- bzw. Halbfertigteilausführungen 
    (z.B. Filigrandecken)
  • Baugrundgutachten
  • Wärmeschutznachweis gem. EnergieEinsparVerordnung (EnEV)
  • Schallschutznachweis nach DIN 4109
  • Nachweis zur Feuerwiderstandsdauer einzelner Bauteile nach DIN 4102

          (alle Unterlagen 2-fach)

Ihr Ansprechpartner

Udo Weerts
Telefon: 04941/16-6009
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Rechtsgrundlagen

  • Niedersächsische BauOrdnung (NBauO)
  • EnergieEinsparVerordnung (EnEV)
  • Bauaufsichtlich eingeführte DIN-Normen und Richtlinien