weitere Aufgaben
- Abbruch baulicher Anlagen
In den meisten Fällen ist das Beseitigen baulicher Anlagen genehmigungsfrei ...
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Zur Begründung von Wohnungs- bzw.Teileigentum ist u.a. die Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
- Bauen im Außenbereich
Nicht nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich sondern auch im Außenbereich darf gebaut werden.
- Baulasten
Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis des Landkreises Aurich
- Garagen und überdachte Stellplätze
Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) bedürfen ebenfalls einer Baugenehmigung, wenn sie die Größe von 40 m³ umbauten Raum im Innenbereich überschreiten.
- Nutzungsänderung
Wenn es geplant ist, in einem bestehenden Gebäude eine neue, nicht der Ursprungsgenehmigung entsprechenden Nutzung durchzuführen, so ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. Eine Nutzungsänderung ist schriftlich zu beantragen.
- Sozialer Wohnungsbau
Das Land Niedersachsen unterstützt ab sofort auch einkommensschwache Familien mit zwei Kindern ...
- Teilbaugenehmigung
Die Teilbaugenehmigung ermöglicht dem Bauherrn mit den Bauarbeiten für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte zu beginnen bevor die endgültige Baugenehmigung vorliegt, wenn die grundsätzliche Zulässigkeit des Bauvorhabens feststeht. Eine Teilbaugenehmigung ist schriftlich zu beantragen.
- Werbeanlagen -genehmigungspflichtig-
Werbeanlagen in einer Größe von mehr als 1 m² Ansichtsfläche unterliegen der Genehmigungspflicht nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
- Wochenendveranstaltungen
Für die Durchführung von Veranstaltungen in Räumlichkeiten, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, bedarf es einer Genehmigung seitens des Bauaufsichtsamtes.