Neuer Bußgelkatalog in Kraft
Deutlich teurer wird es für Raser und Drängler, aber auch für diejenigen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluß am Steuer sitzen. Mit der jüngsten Änderung im Bußgeldkatalog muß ein Fahrer, der innerorts 21 km/h zu schnell gefahren ist, statt bisher 50,-- Euro nun 80,-- Euro zahlen, ausserhalb geschlossener Ortschaften werden 70,-- Euto fällig. Bei Überschreitungen von 31 km/h kostet es innerorts 160,-- Euro. Aber auch zu dichtes Auffahren auf den Vordermann wird deutlich teurer. Während bei Geschwindigkeiten ab 80 km/h hisher die Bußgelder zwischen 40,-- und 250,-- Euro lagen, steigt dieser Rahmen auf 75,-- bis 400,-- Euro.
Bei Fahrten unter Drogen - und Alkoholeinfluss steigen die Geldbußen auf 500,-- bis 1.500,-- Euro. Verbunden mit diesen merklichen Verschärfungen sind selbstverständlich die entsprechenden Punkte in der Flensburger Kartei.
Wer der Verkehrssicherheit einen Dienst erweisen will, sollte seinen Fahrstil jedoch nicht nur aufgrund dieser Strafen den Verkehrsregeln und Vorschriften anpassen.
Aktion "Süchst Du mi?"

- Stolz präsentieren die Erstklässler ihre neuen Westen
In einer groß angelegten Auftaktveranstaltung bei der Fa. Rudnick wurden die Warnwesten vorgestellt, die in der Zahl von 10.000 an die Erstklässler in den Landkreisen Aurich, Wittmund und Friesland sowie in den Städten Emden und Wilhelmshaven verteilt werden.
Die Verkehrswacht, die VEJ, Polizei und das Forum sowie der Landkreis Aurich haben die Initiative ergriffen, um die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen.
Die Warnwesten, die über breite Reflektionsstreifen verfügen, sollen die Sichtbarkeit der Kinder für Autofahrer - gerade in der dunklen Jahreszeit - erhöhen.
Richtiges Verhalten am Bahnübergang!

- Andreaskreuz

- Beschrankter Bahnübergang

- unbeschrankter Bahnübergang
Mit der Freigabe der Strecke Aurich/Abelitz gibt es im Landkreis Aurich zwei befahrene Eisenbahnstrecken. Die Linie Emden-Norddeich (mit der Museumsbahn von Norden nach Dornum) mit Reisezügen und die neu eröffnete Strecke nach Aurich mit Güterverkehr.
Straße und Schiene!
Den Bremsweg für PKW kann jeder Autofahrer abschätzen. Bei Zügen sieht das ganz anders aus: Fährt der Zug mit der gleichen Geschwindigkeit wie ein PKW, so ist sein Bremsweg bis zu 20 mal länger. Das liegt neben der (relativ) kleinen Auflagefläche der Räder vor allem am ungleich größeren Gewicht., die ein Zug mit sich bringt. Dazu kommt, das sich die Geschwindigkeit von Zügen schlecht schätzen lässt.
Aufgrund der besonderen Gefahren, die die Begegnung von Autos und der Eisenbahn mit sich bringt, ist die Beschilderung bei Bahnübergängen daher auch sehr umfangreich: 240, 160 und 80 Meter vor dem Bahnübergang warnen Barken mit drei, zwei und zuletzt einem roten Balken. Auf der ersten Barke ist in der Regel ein Gefahrenschild, auf dem zu erkennen ist, ob der Bahnübergang beschrankt ist oder nicht. Unmittelbar vor dem Übergang steht das Andreaskreuz. Es signalisiert, daß der Zugverkehr immer Vorfahrt hat.
Darüber hinaus gibt es je nach Wertigkeit der Bahnstrecke und der kreuzenden Straße Lichtsignalanlagen, Halbschranken mit Lichtsignalanlagen oder Schranken mit Lichtsignalanlagen. Blinkendes rotes Licht oder rotes Dauerlicht bedeutet, auf jeden Fall anzuhalten, auch wenn die Schranken noch oben sind.
Verhalten am Bahnübergang!
- Dem Bahnübergang mit angepasster Geschwindigkeit nähern.
- Das Autoradio leiser machen, damit akustische Signale wahrgenommen werden.
- Bremsbereit sein.
- Keinesfalls ein Rotes Dauerlicht oder Blinklicht überfahren.
- Geschlossene Bahnschranken nicht umfahren.
- Auch bei einem scheinbar freien Bahnübergang nach links und rechts sehen.
- Bei Herannahen eines Zuges immer stehenbleiben.
- Nach dem Passieren eines Zuges prüfen, ob ein weiterer Zug kommt.
- Die Schienen nur überqueren, wenn Platz zum Weiterfahren ist.
- Nicht auf den Schienen halten.
- Besondere Vorsicht bei schlechten Sichtverhältnissen.
- An Feld-, Fuß- und Waldwegen sind keine Beschilderungen vorgeschrieben, also gilt hier besondere Vorsicht!
- Halteverbot gilt 10 m vor dem Bahnübergang, wenn die Beschilderung verdeckt wird
- Parkverbot gilt innerorts 5 m vor und hinter dem Andreaskreuz, außerorts 50 m
Mofas dürfen Radwege benutzen!

- Aber dieses Schild wird vielerorts abgenommen.
Mofas dürfen seit dem 1. Januar generell Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Bisher war dies nur zulässig, wenn ein entsprechendes Zusatzschild "Mofa frei" zum Schild Radweg vorhanden war. Mit der 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde jedoch die beschriebenen Neuregelung eingeführt. Sie dient insbesondere in ländlichen Gebieten zur Sicherheit der Mofa-Fahrer.
An den kreiseigenen Straßen werden daher die rechteckingen weißen Zusatzschilder zu den runden blauen Radwegbeschilderungen abgenommen, wo sie nun nicht mehr gebraucht werden. Es wird außerhalb geschlossener Ortschaften verschwinden.
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege auch weiterhin nur dann von Mofas befahren werden, wenn diese Zusatzschilder es ausdrücklich erlauben.
Reflektierende Beleuchtung wird Pflicht!

- So werden die neuen Fahrzeuge zwar nicht leuchten...
So schön farbig, wie der bekannte Weihnachts-Truck einer ebenso bekannten amerikanischen Getränkemarke werden die LKW in Europa zwar nicht leuchten, aber sie werden mit Reflektorbändern ausgestattet. Das Allianz Zentrum Technik hat festgestellt, das etwa fünf Prozent aller Unfälle mit LKW in Bayern durch Reflektoren hätten vermieden werden können. Auf die Bundesrepublik hochgerechnet, wären das über 300 Tote und Schwerverletzte weniger.
Zur Zeit ist die Ausstattung von LKW mit den leuchtenden Streifen noch freiwillig, aber nach Beschluß der Europäischen Union werden diese Markierungen Pflicht. Ab Juli 2011 müssen alle Neufahrzeuge über die Reflektoren verfügen.
Man geht davon aus, das derart markierte LKW bis zu 100 Meter weit zu erkennen sind. Das sind auf Autobahnen eben oft die 2 -3 entscheidenden Sekunden. Die verbesserte Sichtbarkeit hilft auch beim Erkennen von Entfernung und Geschwindigkeit.
Alkoholverbot am Steuer!

- Schon das erste Glas ist zukünftig zuviel!

- Das wird für Fahranfänger zukünftig oft teuer!
Seit dem 01. August 2007 gilt ein generelles Alkoholverbot am Steuer für alle Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren. Dies gilt für alle Führer eines Kraftfahrzeuges, egal welcher Art, im Straßenverkehr.
Drastische Strafen:
Verstöße werden kräftig geahndet:
Bußgeld von 125, 00 Euro,
Aufbauseminar (ca. 200,00 Euro),
zwei Punkte im Zentralregister
und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Es geht auch noch teurer, denn das Bußgeld kann bis zu 1000,00 Euro betragen.
Betroffen sind alle Fahranfänger in der Probezeit, unabhängig vom Alter. Alkohol ist immer noch eine der bedeutsamsten Gründe für Unfälle. Die Kombination von mangelnder Fahrerfahrung und Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko bei Fahranfängern. Dadurch kommt es nicht nur an Wochenenden immer wieder zu schweren Unfällen, oft mit tödlichem Ausgang.