
Jeder Mensch kann in Not geraten,
durch Unfall, Behinderung, Tod des Partners oder Arbeitslosigkeit. Doch was ist wenn in dieser Situation keine Versicherung, keine Bank, keine Agentur für Arbeit oder auch kein Angehöriger helfen kann?
Für diese Fälle gibt es die Sozialhilfe. Sie in Anspruch zu nehmen, ist für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht allein sichern können, ein gutes Recht.
Die Sozialhilfe können Sie als persönliche Hilfe, als Geldleistung oder Sachleistung erhalten. Dabei wird zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen (z.B. bei Behinderung, Krankheit oder im Alter) unterschieden.
Voraussetzung für jede Form der Sozialhilfe ist, dass die Hilfeempfänger die Notlage weder aus eigener Kraft noch mit der Unterstützung anderer beseitigen können.
Wenn Sie sich gezielt über Möglichkeiten und Leistungen der Sozialhilfe informieren möchten - wir beraten Sie gern.
Informationen zum Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) erhalten Sie bei dem zuständigen Jobcenter des Landkreises Aurich und der örtlichen Agentur für Arbeit.
Das Organigramm des Sozialamtes!