Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zudem verpflichtet die niedersächsische Verfassung u.a. alle Landkreise, dem Verfassungsauftrag umzusetzen.
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“ Nds. Verfassung, Art. 3, Abs. 2, Satz 3.
Welche Aufgabe hat die Gleichstellungsbeauftragte?
Als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich dazu beitragen, dass Frauen und Männer eine gleichwertige Stellung in der Gesellschaft haben. Mein Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen zu unterstützen, beraten und zu qualifizieren. Mir ist es wichtig sowohl Ansprechpartnerin für Frauen in der Verwaltung, als auch für Bürgerinnen des Landkreises sein.
Neben der verwaltungsinternen Arbeit verfolge ich das Ziel offener Projekte für alle Interessierten, um die Bevölkerung für das Thema der Gleichstellung zu sensibilisieren. Dabei möchte ich mit Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kirchen kooperieren und Netzwerke schaffen.
Die Gleichstellungsbeauftrage
Wenn Sie Probleme, Wünsche oder Anregungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Frauke Jelden
Gleichstellungsbeauftragte
Noch ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch nicht allen bekannt. Daher wurde zum Thema ein Flyer erarbeitet, der Auskunft gibt über das AGG im Erwerbsleben und im Alltag und außerdem Anlaufstellen für Beschwerden nennt.
Der Flyer im A5-Format kann bei der Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden!