Gleichstellungsbeauftragte

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zudem verpflichtet die niedersächsische Verfassung u.a. alle Landkreise, dem Verfassungsauftrag umzusetzen.

„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“ Nds. Verfassung, Art. 3, Abs. 2, Satz 3.

 

Welche Aufgabe hat die Gleichstellungsbeauftragte?

Als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich dazu beitragen, dass Frauen und Männer eine gleichwertige Stellung in der Gesellschaft haben. Mein Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen zu unterstützen, beraten und zu qualifizieren. Mir ist es wichtig sowohl Ansprechpartnerin für Frauen in der Verwaltung, als auch für Bürgerinnen des Landkreises sein.

Neben der verwaltungsinternen Arbeit verfolge ich das Ziel offener Projekte für alle Interessierten, um die Bevölkerung für das Thema der Gleichstellung zu sensibilisieren. Dabei möchte ich mit Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kirchen kooperieren und Netzwerke schaffen.

 Die Gleichstellungsbeauftrage

  • ist Anlaufstelle für Anregungen, Fragen und Beschwerden,
  • berät vertraulich und unterstützt, macht Mängel bei der Gleichstellung bewusst,
  • regt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen an,
  • erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und initiiert hierzu konkrete Projekte,
  • wirkt an Rats- und Verwaltungsvorlagen mit gleichstellungsrelevantem Inhalt mit,
  • geht Beschwerden über Diskriminierung und Benachteiligung nach,
  • kooperiert mit Frauen und Frauengruppen, Verbänden und Gewerkschaften,
  • fördert die Vernetzung vorhandener Angebote,
  • macht Öffentlichkeitsarbeit, um über gleichstellungspolitische Themen zu informieren und deren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

 

Wenn Sie Probleme, Wünsche oder Anregungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Frauke Jelden

Gleichstellungsbeauftragte

Ihre Ansprechpartnerin

Frauke Jelden
Telefon: 04941/16-1660
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Ihre Ansprechpartnerin

Sonja Huismann
Telefon: 04941/16-1664
Icon EmailE-Mail  Icon KontaktformularKontaktformular

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - für ein Leben ohne Diskriminierung

Noch ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch nicht allen bekannt. Daher wurde zum Thema ein Flyer erarbeitet, der Auskunft gibt über das AGG  im Erwerbsleben und im Alltag und außerdem Anlaufstellen für Beschwerden nennt.

Der Flyer im A5-Format kann bei der Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden!