
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bildet die rechtliche Grundlage für das öffentliche und private Schulwesen in Niedersachsen.
Darin ist bestimmt, dass öffentliche Schulen solche sind, deren Träger die Landkreise, die Gemeinden, die Samtgemeinden oder das Land sind.
Daneben gibt es Privatschulen. Deren Träger sind oftmals christliche Vereinigungen oder der bekannte Verein Waldorfpädagogik. Daneben gibt es aber auch noch weitere Träger von Privatschulen.
Schulträger der Grundschulen sind die Gemeinden und Samtgemeinden. Schulträger für die übrigen Schulformen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. Durch Vereinbarung kann eine Schulträgerschaft übertragen werden. Im Landkreis Aurich ist die Schulträgerschaft durch eine Vereinbarung wie folgt gegliedert:
Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind Schulträger für die
Der Landkreis Aurich ist Schulträger für die
Zu den Aufgaben des Schulträgers gehören zusammengefasst im Wesentlichen:
Der Schulträger unterliegt bei der Durchführung seiner Aufgaben der rechtlichen Aufsicht der staatlichen Schulbehörden sowie der allgemeinen Kommunalaufsicht.
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke im Landkreis Aurich
Gymnasien
Gymnasium Ulricianum Aurich
Ulrichsgymnasium Norden
Integrierte Gesamtschulen
Integrierte Gesamtschule Aurich-West
Integrierte Gesamtschule Waldschule Egels
Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schulen I Aurich
Berufsbildende Schulen II Aurich
Conerus-Schule, Berufsbildende Schulen Norden
Förderschulen
-Schwerpunkt Lernen-
Schule am Extumer Weg, Aurich
Schule am Meer, Norden
Hinnerk Haidjer Schule, Moordorf
Förderschule Großheide
Förderschule Krummhörn, Pewsum
Schulzentrum Brookmerland, Marienhafe
David Fabricius Schule, Großefehn
Förderschulen
-Schwerpunkt Geistige Entwicklung-
Schule am Moortief, Norden
Astrid-Lindgren-Schule, Moordorf
Förderschule
-Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung-
Schule am Extumer Weg, Aurich