
Die klassische Sozialhilfe in Form von Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes wurde bislang von den Gemeinden und Städten des Landkreises Aurich bearbeitet. Die hierfür erbrachten Aufwendungen wurden den Kommunen erstattet. Im Zusammenhang mit der Einführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch, auch Hartz IV, genannt, haben die Kommunen alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren in die Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis Aurich, überführt. Die verbleibenden Personen, die z.B. wegen einer Rente auf Zeit oder einer vorübergehenden Erkrankung derzeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe ab dem Jahre 2005 vom Sozialamt des Landkreises. Dieses sind insbesondere Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe zur Pflege. Aber auch alle sonstigen Ansprüche wie z.B. Bestattungskosten, Energiekostendarlehen, Haushaltshilfen usw. werden hier bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung der Leistungsfähigkeit Unterhaltspflichtiger und deren Heranziehung.
| A - E | Frau Gerdes |
| F - M | Frau Evers |
| N - Z | Frau Frerichs |