
Personen, die keiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankenhilfe. Hierunter fallen alle Leistungen die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind:
Durch die Krankenhilfe werden alle Hilfen abgedeckt, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sind.