Krankenhilfe

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Personen, die keiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankenhilfe. Hierunter fallen alle Leistungen die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (einschließlich der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln)
  • Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln
  • Krankenhausbehandlungen
  • Maßnahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe (Früherkennung, Kuren)
  • Maßnahmen zur Familienplanung
  • Schwangerenhilfe und die Hilfe für Wöchnerinnen.

Durch die Krankenhilfe werden alle Hilfen abgedeckt, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sind.

Ihre Ansprechpartner

Volker Seemann
Telefon: 04941/16-5033
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Monika Bauer
Telefon: 04941/16-5020
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Ute Sabath
Telefon: 04941/16-5020
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