Hilfen außerhalb von Einrichtungen sind Leistungen, die für Personen erbracht werden, welche nicht in einer Einrichtung im Sinne der §§ 13, 75 SGB XII (Pflegeheime, Altenwohnheime, Krankenhäuser etc.) untergebracht sind.
Folgende Leistungen finden Sie hier:
- Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen (Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe zur Pflege; Bestattungskosten, Energiekostendarlehen, Haushaltshilfen usw.)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Blindenhilfe, Landesblindengeld, Blindenhilfefond
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Leistungen für Asylbewerber und Geduldete
- Investitionsförderung nach dem Niedersächsichschen Pflegegesetz