
Die ARGEn nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben in einer integrierten Bearbeitungsform bei grundsätzlich getrennter Leistungssachbearbeitung und Arbeitsvermittlung wahr, um ein bestmögliches Dienstleistungsangebot bereitzustellen.
Zur Aufgabenerledigung unterhalten die ARGEn im Landkreis Aurich in den Städten Aurich und Norden zwei Standorte. Die örtliche Zuständigkeit der Standorte/Anlaufstellen orientiert sich an den kreisangehörigen Gemeinden bzw. dem jeweiligen Wohnort der zu betreuenden Kunden. Informationen hierzu erhalten Sie in der Rubrik Standorte.
Die grundsätzliche Organisationsstruktur ist im Organisationsplan festgehalten und wird laufend aktualisiert und optimiert, um zielgerichtet und effizient vorgehen zu können.