Aurich

Kreishaus Aurich, Fischteichweg 7-13

Frontansicht des Kreishauses in Aurich
Kreishaus in Aurich

Das Jobcenter Aurich betreut im Kreishaus (Carolinenhof-Gebäude) in Aurich die SGB II-Kunden mit Wohnsitz in folgenden kreisangehörigen Städten und Gemeinden:

  • Stadt Aurich,
  • Stadt Wiesmoor,
  • Gemeinde Südbrookmerland,
  • Gemeinde Ihlow,
  • Gemeinde Großefehn

Das Jobcenter finden Sie im 3. Obergeschoss des Kreishauses. Neben der Geschäftsführung kümmern sich rund 100 Mitarbeiter/innen um Ihre persönlichen Belange. Die Teams des Arbeitgeberservices, der Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung beraten Sie gerne, Kontaktdaten finden Sie in der nebenstehenden Infobox.

Die Aufgabenzuständigkeit der Teams orientiert sich nach Ihrem persönlichen Geburtstag (01.-15. bzw. 16.-31. des jeweiligen Monats). Die Arbeitsvermittlung im Gebäude Fischteichweg ist ausschließlich für Personen über 25 Jahren zuständig. Die Betreuung der Jugendlichen unter 25 Jahren erfolgt in der Anlaufstelle Osterstraße.

Parkplätze sind in ausreichender Anzahl im Parkhaus des Kreishauses vorhanden.

 

Osterstraße 33-35 (Innenstadt)

Frontansicht der Anlaufstelle Osterstraße
Anlaufstelle Osterstraße
Eingangsbereich Osterstraße
Eingangsbereich

Seit dem 01.05.2007 ist eine Anlaufstellle in der Fußgängerzone der Auricher Innenstadt  (5 Min. Fußweg vom Kreishaus entfernt) eingerichtet. Hier finden Sie das Team U25, das für die Betreuung und Vermittlung Jugendlicher unter 25 Jahren zuständig ist.

Kontakt:

Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Tel.: 04941/16-5600
Fax: 04941/16-5899
E-Mail: info(at)jobcenter-aurich.de

Öffnungszeiten der Jobcenter:

Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 08:00-12:00
Dienstag 08:00-12:00
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00-12:00 14:30-17:00
Freitag 08:00-12:00

Geschäftsführung:

Christian Ewen
Telefon: 04941/16-5501
Icon EmailE-Mail  Icon KontaktformularKontaktformular

Reiner Hexkes
Telefon: 04941/16-5510
Icon EmailE-Mail  Icon KontaktformularKontaktformular

Arbeitgeberservice:

Arbeitsvermittlung:

Leistungsgewährung: