Standorte

Abgebildet sind menschliche Silhoutten mit einem bewölkten Hintergrund

Die Anlaufstellen der Jobcenter im Landkreis Aurich finden Sie in den Städten Aurich, Norden und Emden. Die regionale Zuständigkeit der Anlaufstellen richtet sich nach ihrem persönlichen Wohnort.

Beratungsgespräche bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrem Fallmanager sowie die Abgabe von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II bei der / dem zuständigen Mitarbeiter(in) der Leistungsgewährung erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Beratungstermine bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner, Fallmanger oder der / dem zuständigen Mitarbeiter/-in der Leistungsgewährung können Sie telefonisch von montags bis freitags vereinbaren.

Geöffnet sind die Jobcenter an den Standorten zu den nebenstehenden Öffnungszeiten. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erstmalig zu melden, Ihren Meldepflichten nachzukommen, Kurzinformationen zu erhalten, Gesprächstermine mit Ihrem Ansprechpartner zu vereinbaren oder fehlende Unterlagen persönlich abzugeben.

Öffnungszeiten der Jobcenter:

Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 08:00-12:00
Dienstag 08:00-12:00
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00-12:00 14:30-17:00
Freitag 08:00-12:00