
Die Jobcenter im Landkreis Aurich werden durch ein Team, bestehend aus Geschäftsführer und zwei Bereichsleitern, geleitet. Der Geschäftsführer vertritt die Jobcenter in allen Belangen im Innen- und Außenverhältnis und ist gegenüber der Trägerversammlung verantwortlich.
Gegründet wurden die Jobcenter, ehemals ARGEn Arbeit und Soziales, am 20.12.2004 im Sinne des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum SGB II als kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Vertragspartner sind die Agentur für Arbeit Emden und der Landkreis Aurich.
Diese beiden Institutionen sind "Träger" der Jobcenter. Sie haben den Jobcentern die ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II größtenteils übertragen und stellen für die Aufgabenwahrnehmung die finanziellen Mittel, welche direkt oder indirekt den betroffenen Hilfeempfängern zugute kommen, zur Verfügung bzw. leiten diese weiter.