Kurzbeschreibung des Berufs
Hygienekontrolleure übernehmen spezielle Kontroll- und Beratungsaufgaben Amt für Gesundheitswesen. Im Bereich der Gesundheitshygiene überwachen sie angeordnete Maßnahmen zur Seuchenverhütung und -bekämpfung und prüfen vor Ort öffentliche, gewerbliche und private Anlagen und Einrichtungen auf Einhaltung der gesetzlichen Hygieneanforderungen. Sie führen Hygienekontrollen z.B. in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens, bei Rettungsdiensten, Blutspendediensten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes durch. Auch in Schulen, Heimen, Freizeit- und Bildungsstätten, auf Spielplätzen und in Freizeitanlagen, auf Campingplätzen, in Bädern und Badegewässern, in Gemeinschaftsunterkünften und Justizvollzugsanstalten, in Häfen, in Einrichtungen des Bestattungswesens, der Wasserver- und -entsorgung und der Klär- und Abfallentsorgung überwachen und überprüfen sie die hygienischen Bedingungen.
Bei Ortsbesichtigungen, Begehungen und Betriebsüberprüfungen entnehmen sie Proben und führen Messungen durch. Außerdem ermitteln sie bei Verstößen gegen angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzungen oder Strahlen. Sie beraten die örtlichen zuständigen Behörden zum Beispiel in Fragen der Luft-, Boden-, Wasser- und Abwasserhygiene und auch die Bevölkerung in Fragen der Seuchenhygiene.
Was erwartet Sie
Die Ausbildung zum Hygienekontrolleur / zur Hygienekontrolleurin dauert 2 Jahre, beginnt am 01.12.2009 und gliedert sich in zwei Abschnitte:
a) eine achtzehnmonatige praktische Unterweisung am Gesundheitsamt Aurich bzw. Norden und an anderen Institutionen
b) ein insgesamt sechsmonatiger Lehrgang, bei der Akademie für Gesundheitswesen in Düsseldorf (www.akademie-oegw.de), der mindestens 600 Unterrichtsstunden umfasst. Der Lehrgang wird in zwei Teilabschnitten durchgeführt.
Ausbildungsvergütung
Während der Ausbildung wird eine monatliche Vergütung von z. Zt. monatlich 687,34 € im ersten Ausbildungsjahr und im 2. Ausbildungsjahr 736,15 €.
Interesse?
Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie ein erweiterter Sekundarabschluss I oder ein vergleichbarer Abschluss. Wünschenswert ist eine Ausbildung im Gesundheitswesen, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Darüber hinaus sollten Sie über Freude im Umgang mit Menschen, Interesse an Außen- und Innendiensttätigkeiten, gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit sowie sicheres Auftreten gegenüber Bürger/-innen mitbringen.
Bewerbung
Die Bewerbung sollte auf jeden Fall einen tabellarischen Lebenslauf sowie Kopien der letzen beiden Schulzeugnisse und ggf. Zeugnisse der Berufsausbildung. Beachten Sie bitte auch die Hinweise für Bewerbungen.