Verbraucherschutz

 

Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Aurich umfasst unter anderem den Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherbeschwerden.

Die Kontrollen in den Lebensmittelunternehmen erstrecken sich unter anderem auf vorgefundene Lebensmittel und sämtliche Produktionsmechanismen von der Belieferung bis zur Abgabe. Die Hersteller sind zudem gemäß den rechtlichen Vorgaben verpflichtet, nach entsprechenden Qualitätsmanagementprinzipien zu arbeiten. Dies bedeutet, dass auch die Kontrolle von schriftlichen Dokumenten heute einen Arbeitsschwerpunkt darstellt.

 

Die Lebensmittelüberwachung bietet dem Bürger Lebensmittelinformation. Diesen Standard gilt es trotz sinkender Finanzressouren zu bewahren.

 

 

Verbraucherbeschwerde

Der Verbraucher kann sich bei der für seinen Wohnort zuständigen Überwachungsbehörde beschweren, wenn er der Meinung ist, dass ein von ihm erworbenes Lebensmittel nicht in Ordnung ist oder in der betreffenden Verkaufseinrichtung Hygienemängel vorliegen.


Er sollte gleich folgende Angaben machen können:

  • Ort und Zeitpunkt des Kaufes
  • Bedingungen der Lagerung
  • Zeitpunkt und Art der festgestellten Mängel
  • Zeitraum zwischen Kauf und Verzehr des Lebensmittels
  • Art der Gesundheitsbeschwerden (sofern eingetreten)

 

Der Rest des Lebensmittels sollte ggf. mit eingereicht werden. Das behördliche Überwachungspersonal überprüft aufgrund der Beschwerde den Sachverhalt und entnimmt ggf. eine amtliche Verdachtsprobe. Es reicht diese Proben zur vorrangigen Bearbeitung bei dem zuständigen Untersuchungsamt ein.

 

 

Verbraucherinformation

Nach den Vorschriften des Lebensmittelrechts dürfen Lebensmittel, die nicht zum Verzehr geeignet sind, nicht in den Handel gelangen.

Nicht zum Verzehr geeignet sind verdorbene und ekelerregende Lebensmittel. Als ekelerregend werden auch solche Lebensmittel beurteilt, die in ihrer äußeren Beschaffenheit und stofflichen Zusammensetzung unauffällig sind, aber bei denen der Verbraucher Ekel empfinden würde, wenn er über die Umstände der Herstellung oder Lagerung informiert wäre.