Hygiene

Die Lebensmittelhygiene befasst sich mit folgenden Schwerpunkten:

  • Betriebshygiene
  • Personalhygiene
  • Warenhygiene

 

Die Maßnahmen haben die Zielsetzung, Lebensmittelverderb und Lebensmittelvergiftungen zu vermeiden und die Gesundheit der Menschen durch den Verzehr unhygienischer Lebensmittel nicht zu gefährden.

 

Dies betrifft den Gesamtprozess von der Herstellung und Verarbeitung der Rohstoffe bis hin zum Angebot der Produkte am Markt.

 

Betriebshygiene

Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die für die Entstehung gesundheitlicher Gefahren durch Faktoren biologischer, chemischer oder physikalischer Natur kritische Punkte im Prozeßablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Dies erfolgt durch ein Konzept, das der Gefahrenidentifizierung und -bewertung dient, in Form von betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen.

 

Personalhygiene

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz:

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel tierischer Herkunft und leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafès oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt.

Diese Belehrung ist jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.

 

Personalschulung:

Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat im Rahmen betriebseigener Maßnahmen zu gewährleisten, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung in Fragen der Lebensmittelhygiene unterrichtet oder geschult werden.

Diese Schulung ist mindestens 1 x jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.

 

 

Warenhygiene

Wie muss ein Lebensmittel beschaffen sein?

Lebensmittel müssen gesundheitlich unbedenklich sein, sie dürfen auch bei ständigem Verzehr und unter Berücksichtigung einer angemessenen Sicherheitsspanne nicht geeignet sein, die Gesundheit zu schädigen oder gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.