Bei Rindern ist seit dem 14.07.2011 die Entnahme von sogenannten BSE-Proben ab einem Alter von 72 Monaten gesetzlich vorgeschrieben (vorher 48 Monate).
Diese BSE-Probeentnahme erfolgt durch das zuständige Fleischbeschaupersonal des Landkreises im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Den Tierbesitzern sowie den Schlachtbetrieben ist die Möglichkeit eröffnet worden, über das Veterinäramt die BSE-Proben an das zuständige Veterinärinstitut Oldenburg zu senden. Dazu ist es erforderlich, dass das Veterinäramt nach telefonischer Anmeldung entweder dienstags oder donnerstags bis 10:00 Uhr vormittags die entnommenen Proben erhält.
Die eigentliche Probe muss von einem vom Fleischbeschauer ausgefüllten
begleitet sein.