
Diese Krankheit führt bei Rindern zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in der Milch- und Fleischproduktion. Diese werden durch Atemwegserkrankungen, Leistungsminderungen, Störungen der Fruchtbarkeit sowie Todesfälle verursacht. Die BHV-1-Infektion gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird in Deutschland nach der "Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1-VO)" bekämpft.
Da diese Krankheit erhebliche Konsequenzen auf die Vermarktung und den Tierverkehr hat, werden alle Rinderbestände einem entsprechendem Status zugeordnet. Dieser unterscheidet u. a freie Bestände, kontrollierte Impfbestände und sogenannte Bestände der Impfungssanierung.
Für eine erfolgreiche Bekämpfung der BHV-1-Infektion sind Impfprogramme von zentraler Bedeutung. Insbesondere müssen entsprechende Hygiene- und Quarantänemaßnahmen bei der Einstellung umgesetzt, der Zukauf infizierter Tiere durch die Begleitung einer BHV-1 Bescheinigung unterbunden und eine lückenlose Dokumentation sichergestellt werden.
Durch die Impfung wird die Gefahr einer Ansteckung von Herdenmitgliedern deutlich gesenkt. In Deutschland stehen für die BHV-1-Bekämpfung markierte Lebend- und Totimpfstoffe zur Verfügung.