Tierschutz

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss derjenige, der ein Tier hält, es nach seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Darüber hinaus darf ein Tierhalter die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

 

Wenn Sie eine tierschutzrechtliche Angelegenheit mit einem Tierarzt besprechen möchten, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminabsprache unter den angegebenen Telefonnummern, da sich unsere Tierärzte häufig im Außendienst befinden!

 

Zu diesem Bereich gehören u. a. folgende Tätigkeiten:

- Erteilung von Erlaubnissen und Bescheinigungen
  für

  • gewerbsmäßigen Handel mit Tieren, Zucht und Zurschaustellung von Tieren
  • Zucht von Sittichen
  • Unterhaltung von Reit- und/oder Fahrbetrieben
  • Sachkunde nach der Tierschutz-Schlachtverordnung
  • Sachkunde nach der Tierschutz-Transportverordnung

 

 

Ihre Ansprechpartner

Leonid Blank
Telefon: 04941/16-3904
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Dr. Ibeling Ringena
Telefon: 04941/16-3905
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Dr. Andrea Ohling
Telefon: 04941/16-3914
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- Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren für
  Stallneu- bzw. Umbauten

  (hier werden die Planungen auf Einhaltung der
  tierschutzrechtlichen Vorschriften z. B in Bezug
  auf Belüftung, Größe, Lichteinfall usw. überprüft)

 

 

 

Ihre Ansprechpartner

Leonid Blank
Telefon: 04941/16-3904
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Dr. Ibeling Ringena
Telefon: 04941/16-3905
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Dr. Andrea Ohling
Telefon: 04941/16-3914
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- Unterbringung von eindeutig ausgesetzen Tieren
  (bei Fundtieren sind die Gemeinden und Städte
  zuständig, herrenlose Tiere werden nicht aufge-
  nommen)

  Definition Fundtiere/herrenlose Tiere hier

Ihre Ansprechpartner

Leonid Blank
Telefon: 04941/16-3904
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Dr. Frank Pohlenz
Telefon: 04941/16-3900
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Dr. Ibeling Ringena
Telefon: 04941/16-3905
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- Überprüfung von

  • landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen (insbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
  • Heimtierhaltungen (Hunde, Katzen, Sittiche, Papageien)
  • Tiergehegen (z. B. Damwildhaltungen)
  • Zoofachhandlungen
  • Tierzuchten
  • Ausstellungen und Märkten mit Tieren
  • Tiertransporten

Anlass für diese Überprüfungen sind zum Teil Anzeigen aus der Bevölkerung. Um diese zügig bearbeiten zu können, sind für das Veterinäramt eine vollständige Tierhalteranschrift sowie die Angabe des Ortes der Tierhaltung wichtig. Für eventuelle Rückfragen werden Name, Anschrift und Telefonnummer des Anzeigenden benötigt!!! Diese Daten werden unter Umständen für eventuelle spätere Gerichtsverfahren (Zeugenaussagen) gebraucht.

Ansprechpartner für die Gebiete Brookmerland, Dornum, Großheide, Hage, Norden, Wiesmoor

Leonid Blank
Telefon: 04941/16-3904
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Ansprechpartner für die Gebiete Aurich, Ihlow, Inseln Baltrum, Norderney, Juist

Dr. Ibeling Ringena
Telefon: 04941/16-3905
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