Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss derjenige, der ein Tier hält, es nach seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Darüber hinaus darf ein Tierhalter die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Wenn Sie eine tierschutzrechtliche Angelegenheit mit einem Tierarzt besprechen möchten, bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminabsprache unter den angegebenen Telefonnummern, da sich unsere Tierärzte häufig im Außendienst befinden!
Zu diesem Bereich gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
- Erteilung von Erlaubnissen und Bescheinigungen
für
- gewerbsmäßigen Handel mit Tieren, Zucht und Zurschaustellung von Tieren
- Zucht von Sittichen
- Unterhaltung von Reit- und/oder Fahrbetrieben
- Sachkunde nach der Tierschutz-Schlachtverordnung
- Sachkunde nach der Tierschutz-Transportverordnung
Ihre Ansprechpartner
Telefon: 04941/16-3904
Dr. Ibeling Ringena
Telefon: 04941/16-3905
Dr. Andrea Ohling
Telefon: 04941/16-3914
- Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren für
Stallneu- bzw. Umbauten
(hier werden die Planungen auf Einhaltung der
tierschutzrechtlichen Vorschriften z. B in Bezug
auf Belüftung, Größe, Lichteinfall usw. überprüft)
Ihre Ansprechpartner
Telefon: 04941/16-3904
Dr. Ibeling Ringena
Telefon: 04941/16-3905
Dr. Andrea Ohling
Telefon: 04941/16-3914
- Unterbringung von eindeutig ausgesetzen Tieren
(bei Fundtieren sind die Gemeinden und Städte
zuständig, herrenlose Tiere werden nicht aufge-
nommen)
Ihre Ansprechpartner
Telefon: 04941/16-3904
Dr. Frank Pohlenz
Telefon: 04941/16-3900
Dr. Ibeling Ringena
Telefon: 04941/16-3905
- Überprüfung von
- landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen (insbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
- Heimtierhaltungen (Hunde, Katzen, Sittiche, Papageien)
- Tiergehegen (z. B. Damwildhaltungen)
- Zoofachhandlungen
- Tierzuchten
- Ausstellungen und Märkten mit Tieren
- Tiertransporten
Anlass für diese Überprüfungen sind zum Teil Anzeigen aus der Bevölkerung. Um diese zügig bearbeiten zu können, sind für das Veterinäramt eine vollständige Tierhalteranschrift sowie die Angabe des Ortes der Tierhaltung wichtig. Für eventuelle Rückfragen werden Name, Anschrift und Telefonnummer des Anzeigenden benötigt!!! Diese Daten werden unter Umständen für eventuelle spätere Gerichtsverfahren (Zeugenaussagen) gebraucht.